Sobald eröffnet, würde ich den Insolvenzverwalter umgehend auffordern, seine Erklärung gem. § 103 InsO innerhalb einer angemessenen Frist (zB 14 Tage) abzugeben und gleichzeitig bei Nichteintritt in den Kommissionsvertrag Bzw. Ablauf der Frist zur Herausgabe der Uhr auffordern. Falls Hilfe benötigt wird, melde dich gern per PN.