Besser hätte ich es nicht ausdrücken können :gut:
Druckbare Version
Gibt es denn inzwischen irgendwo eine Liste, die einsehbar ist, von den gestohlenen Stücken ?
Gruß Gunnar
Macht wohl wenig Sinn:
Die beschränkte Haftung ist die gesetzlich festgelegte Reduzierung des Haftungsumfanges. Dies bedeutet, dass ein Gesellschafter mit beschränkter Haftung nicht vollständig für die Gesellschaft haftet, sondern nur bis zur Höhe seiner zu Anfang erbrachten Einlage (GmbH).
Es müsste mal geprüft werden, ob in deinem Vertrag der Anspruch der Schuldnerin gegen die Versicherung womöglich an dich (insolvenzfest) zur Sicherung deiner Ansprüche abgetreten ist. Ansonsten wäre dein Schaden wohl tatsächlich eine Insolvenzforderung. Wenn die Versicherung hingegen „hoch“ reguliert, ist hoffentlich mit einer entsprechenden Quote zu rechnen. Kommt natürlich auf die sonstigen Verbindlichkeiten +Kosten für den Verwalter, Gerichtskosten etc. an.
Und es würde mich stark wundern, wenn der Versicherer nicht schon länger etliche kundige Mitarbeiter abgestellt hat, um ganz genau zu prüfen, ob nicht grobe Fahrlässigkeit mit im Spiel war..
Solange die Uhren nicht in irgendeinem System auffällig werden, ist alles tutti. ealer
Und ja, man kann Uhren mit einer anderen Serial versehen. Fällt beim normalen Service nicht auf. Und ja, man kann sie auch ausschlachten. Vintage Porsche Dealer kennen diesen Trick. Was meinst Du, warum es wesentlich mehr RS 2,7 gibt, als je gebaut wurden?
Hallo
Ich habe meiner Hausratversicherung den Diebstahl gemeldet. Gestern erhielt ich folgende Antwort:
"Darüberhinaus besteht im Rahmen der Außenversicherung auch Verscherungsschutz, wenn versicherter Hausrat nicht zuhause von einem versicherten Schadenereignis betroffen ist, so wie jetzt geschehen."
Das läßt erstmal hoffen, jedoch nun geht es ( und die Begründung schreit meiner Meinung nach rechtlicher Bewertung) folgendermaßen weiter:
"Die Geltungsdauer der Außenversicherung sind jedoch nur 6 Monate. Ihre Uhr sollte sich jedoch für 365 Tage, sofern sie nicht vorher verkauft worden wäre, in den Räumen der Fa. Watchmaster befinden, so dass die versicherte Dauer von 6 Monaten deutlich überschritten wird."
Weiter schreiben sie dann, dass sie deswegen nichts zahlen (wollen)
Ich finde die Begründung schon dreist. Wegen einer hypothetischen Außenlagerung von mehr als 6 Monaten gilt der Versicherungsschutz bereits nach ca 4 Wochen ( solange war die Uhr etwa bei Watchmaster) nicht? Meines Erachtens ist die Begründung nicht haltbar, aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe
Bei allem Mitgefühl dieser Welt, sobald die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist greift binnen drei Wochen die Insolvenzantragspflicht.
Da hatten die Geschäftsführer jetzt leider keine Wahl. Ich weiß nicht wie man in dem Fall eine Krise (der Großteil aller Schließfächer wird aufgebrochen) kalkulieren soll. Gerade so ein Szenario mit zu prüfenden Versicherungsschäden, die unglaublich viel zeit kosten macht eine mittelständische Gesellschaft oft leider handlungs- und daraus resultierend auch zahlungsunfähig. Ich hoffe für alle Beteiligten gibt es in diesem Falle noch ein gutes Ende.
Also was mich wirklich fassungslos zurück lässt, ist die Aussage das der Anspruch auf Schadensregulierung der Tresorinhaltsversicherung in die Insolvenzmasse einfließt, da der Schließfachanbieter die VS abgeschlossen hat.
Das macht die Anmietung bei einem privaten Tresor Anbieter ja praktisch zu einem unkalkulierbaren Risiko,
da bei einer Bank zumindest das Insolvenzrisiko nach einem Einbruch ausscheidet.
ich hab mal die AGB meiner Hausratversicherung geprüft, auch da ist ausschließlich der Inhalt von externen Schließfächern bei einem "Kreditinstitut" versichert.
Also die würde in diesem Fall offensichtlich auch nicht greifen.
Da private Schließfachanlagen immer verbreiteter sind, ist das ein wichtiger Sachverhalt.
Ich behaupte mal, dass jeder Fall in dieser Größenordnung ein unkalkulierbares Risiko ist.
Meine Hausratversicherung hat die Übernahme des Schadens im Rahmen der Aussenversicherung abgelehnt.
Ich möchte mal fragen, ob jemand von den Geschädigten den Schaden von seiner
Versicherung erstattet bekommen hat.
Nein, es geht um die Außenversicherung.
Die ist in vielen Verträgen mitversichert.
Ich hatte hier ja am 28.12. geschrieben, dass die Hausratversicherung es ablehnt etwas zu zahlen, weil ich mit Watchmaster eine 12 monatige Kommission vereibart hätte und die Außenversicherung nur 6 Monate gilt. Gegen den Unsinn habe ich Widerspruch eingelegt. Heute kam erneute Ablehnung. Darin kein Wort mehr von den 12 Monaten. Diesmal war der Grund noch absurder: Ich habe ja die Uhr an Watchmaster geschickt mit der Absicht des Verkaufes. Und nach Ansicht der Versicherung erlösche damit dann der Versicherungsschutz.Ich werde da noch einmal nachfragen, ob sie meine Intelligenz beleidigen wollen oder mir den Absatz in den Versicherungsbedingungen nennen können, der ein Erlöschen des Versicherungsschutzes bei Verkaufsabsicht erklärt. Ansonsten scheint mir dass dann ein Fall für den Rechtsweg zu werden.
Übrigens Post von Watchmaster gab es auch:
Sie seien Versicherungsnehmer, daher gingen sie davon aus, dass Erstattung der Versicherung an Watchmaster geht.
Wegen der Insollvenz ist es möglich, dass es nicht zu einem vollständigen Schadenzersatz der Geschädigten kommen kann
Wenn das so laufen sollte, können die gleich dicht machen. Das spricht sich doch rum und niemand macht dann noch Geschäfte mit denen.Nur eine Komplettregulierung würde Vertrauen schaffen und eine Geschäftsgrundlage bieten.
Altschulden mit dem Eigentum Anderer zu begleichen sicher nicht.
Kommt es nicht zu einer sauberen Regulierung, steht meines Erachtens das ganze Geschäftsmodell Kommission im Uhrenhandel zur Disposition
Ach ja, die Polizei weigert sich bis heute Aussagen zum Ermittlungsstand zu machen ( auch gegenüber der Versicherung)