Udo, ich hab's mir doch nicht aus den Fingern gesogen. Schreibt der TE im Post 235 und ich würde es gern verstehen wollen. ;)
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Udo, ich hab's mir doch nicht aus den Fingern gesogen. Schreibt der TE im Post 235 und ich würde es gern verstehen wollen. ;)
Mhhh, machen wir mal ein Recap:
Bei der Suche in diesem Thread bin ich auf diese Dinge gestoßen, "Entlarvtes" Gehäuse und Band hab ich nicht gefunden, nur einige Bitten nach mehr Bildern, um eben auch diese Bewerten zu können.
Getauscht wurde einzig und alleine die Lünette nicht:
Anhang 76302
Ansonsten Krone, Glas, Zeiger, ZB.
Mich freut das halbwegs gute Ende für den TS und hoffe, das kann ich nur wiederholen, das es finanziell einen Ausgleich gibt. Aber diese Anzweifelung an der Expertise der geschätzten Member war wohl nicht ganz zutreffend. Wie ich vor einigen Monaten schon schrob: vermutlich würde der TS bis heute noch nicht wissen, das da was faul war. Aber war ja früher schon so: Den Überbringern von schlechten Nachrichten hat man den Kopf abgeschlagen.
Ah, jetzt hab ich es (verbockt). Ich habe den Thread nicht noch einmal komplett gelesen und mir war so, dass am Großteil der Uhr Zweifel bestanden.
Also hake das bitte ab und vergiss meinen Beitrag.
Ich freu mich mit dem Kollegen, aber die Aktion in sich erschließt sich mir so nicht.
Die Aktion, eine Uhr im Ausland zu kaufen? Naja, sowas kann ja jedem passieren, dass er Quatsch kauft. :ka: Hätte ja auch alles gut gehen können ;)
Ja, aber hier kann ich wieder hinwackeln. Eine Retoure nach USA ist ja mehr oder weniger wegen der Einfuhrbestimmungen für Rolex Uhren unmöglich.
Ja, eben drum!
Wie könnte man demnach überhaupt eine Einfuhr aus den USA privat rückabwickeln, selbst wenn zwischen den Vertragspartnern darüber Einvernehmen geherrscht hätte?
nach meinem Verständnis gar nicht...
Ja, stimmt. Aber: hätte ja auch gut gehen können ;)
Die Frage sollte erst mal gestellt werden, ob ich Privat gekauft habe. Es gibt bei jeder Umsatzsteuervoranmeldung unter Spalte 58 den Eintrag Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG). Selbstverständlich wird dann natürlich bei einer späteren Veräußerung auch die entsprechende Umsatzsteuer ordentlich in die Spalte 26 eingetragen. Auch bei einer Rückabwicklung gibt es Gesetze, die über dem Markenlogopatent von Rolex stehen, zudem die Uhr ursprünglich aus den USA stammt.