Original von Ingo.L
:op: :op: :op: :op: :op: :op: :op: :op:
Nochmal und nochmal und nochmal und nochmal und nochmal:
Wer keinen Nachweis über die Herkunft hat, sollte vor dem Verlassen der EU eine INF3 Bescheinigung beim Zoll erstellen lassen. Dann hat man bei der Wiedereinfuhr kein Problem. Ist doch nicht so schwer.
Quelle
www.zoll.de :
Zitat:
Ich nehme meine Fotoausrüstung mit in den Urlaub. Was muss ich beachten, damit es bei der Wiedereinreise keine Probleme gibt?
Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.
:D :D
Zitat:
Original von Vanessa
Holger,
haste das schon mal gemacht???? Ich schon...frißt 1,5h Zeit....
Ein Diskussion bei der Wiedereinreise durchs grüne Türchen könnt u.U. länger dauern ;)