Das scheint wohl im Ermessen des Konzi zu sein, wie er das macht.
Bucherer hat so ein Schreiben beim Kauf einer Rolex.
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Ich kenne den Einbehalt der Karte für 1 Jahr: 2019 selbst beim Kauf meiner BLNR erlebt. Mittels „Abholschein“ dann nach 1 Jahr die Garantiekarte abgeholt. Selbes Prozedere war für den nächsten Kauf Mitte 2020 zunächst angedacht, aber dann wurde darauf verzichtet. Beim Kauf einer DJ 36 letztes Jahr November kein Thema mehr - alles mitbekommen.
Ich wäre froh über einen Anruf. Würde die Garantie Karte auch gern 5 Jahre dort lassen!
Bilder habe ich keine geschossen, es wurde jedoch eine Einverständniserklärung meinerseits unterzeichnet.
Mir persönlich macht das Vorgehen des Konzessionärs auch überhaupt nichts aus.
Im Gegenteil.
Wie oft habe ich mich schon geärgert, dass irgendwelche „extra schlauen möchtegern Geschäftsmänner“ die Wartelistenplätze besetzen, nur um die Uhr dann noch am gleichen Tag mit Aufschlag weiter zu verscheuern. Arbitrage Handel für ganz Einfältige sozusagen.
Der AD, der die Garantiekarte einbehält, hat mir die Uhr geliefert (im Gegensatz zu den anderen). Von daher scheint dieses Vorgehen aus Sammler-Sicht durchaus Sinn zu machen. :gut:
Besteht da aufgrund DSGVO nicht sogar ein Anspruch drauf? Gespeicherte Daten und so?!
Hallo zusammen, hat denn beim Einbehalt der Garantiekarte der Konzi nicht das Problem, die a) irgendwo sicher lagern zu müssen b) was macht er, wenn die Karte schlicht nicht abgeholt wird, er ggf. an einen Standort zieht, die Adresse veraltet ist usw.? Mein Konzi hat mir gesagt, dass das Einbehalten zwar eine gute Idee gegen Flipper ist, allerdings das Problem beinhaltet, dass die Garantiekarte mit dem Kauf in das Eigentum des Verkäufers übergeht. Der Konzi damit verantwortlich ist, wenn die weg käme. Meiner wolle sich das nicht antun, sagt er.
der Käufer ist dann zwar der Eigentümer der Karte, der Konzi aber wie vertraglich geregelt temporärer Besitzer.
Die Lagerung der Karten ist ein anderes Thema, sollte aber für einen Konzi kein Problem sein.
Aber es kann doch nicht euer ernst sein, dass der Konzi berechtigt ist die Garantiekarte ein zubehalten???
Es ist euer Eigentum nach dem Kauf könnt ihr mit euererm Eigentum tun und lassen was ihr wollt.
Stellt euch vor ihr geht zum Autohändler und er sagt zu Euch aber nur zur Info der Brief bleibt trotz Bezahlung mindestens 12 monate bei uns und sie dürfen zwar das Auto bewegen aber erst nach Rücksprache mit mir wieder verkaufen. Obwohl ihr es bezahlt habt.
Bitte setzt mal einer so eine Abtretungserklärung hier ins Forum ,daß die Garantiekarte einbehalten wird.Würde sie diese schon gerne mal sehen und vorallem mit welcher Begründung???
Wo ist das rechtliche Problem? Das ist eine vollkommen freiwillige Vereinbarung. Bist Du damit eben nicht einverstanden, verkauft Dir der entsprechende Konzessionär halt nix :ka: Im übrigen gabs auch bei Porsche bei manchen Modellen (GT3 z.B.) eine schriftlich vereinbarte Mindesthaltedauer.
Doch. Genau so macht es zB Ferrari mir
Ihren exklusiveren Fahrzeugen (zB Enzo). Oder Bugatti. Ohne deren Zustimmung kein Verkauf des Fahrzeugs. Wäre auch ne Idee. Oder Vorkaufsrecht einräumen für rolex. Und wenn es doch einer verkauft bekommt er nie wieder ein solches Fahrzeug von dem
Hersteller -> BlackList. Find ich eigentlich eine ganz charmante Idee
Wir sprechen aber nicht über etwas sehr exklusives oder sehr limitierte Auflagen sondern über eine normale Uhr !! Der Vergleich mit Ferrari und Bugatti oder Porsche GT2 oder 3 hingt gewaltig. Sie sind von Anfang an sehr limitiert!! Die Geliebte Rolex nicht!!
Hihi.
Erzähl' das mal jemand außerhalb des Forums. :rofl:
Edith:
Wenn ich als Konzi schon ansatzweise den Verdacht hätte, der Käufer vercheckt die Uhr weiter, würde ich sie ihm gar nicht erst anbieten.
Mein Konzi weiß, dass ich mit meinen Uhren beerdigt werden möchte. Da gibt's so ein Killefitz wie Zertifikat einbehalten nicht.
Wem es nicht passt, der kann ja woanders kaufen.... :ka:
Genau so Percy...
Genau so sehe ich das auch. Keiner wird dazu gezwungen auf ein Geschäft unter diesen Vorraussetzungen einzugehen.
Ich hatte mir die Karte nach einem halben Jahr beim Konzessionierten vorzeitig abgeholt damit ich die Uhr verkaufen konnte.
Dessen Bemerkung war das ich keine weiteren Uhren von ihm bekommen werde.
Meine Antwort , das er jetzt ein halbes Jahr Zeit gehabt hat mir weitere Modelle anzubieten , dies allerdings versäumt hat und ich dieses Spielchen nicht gewillt bin länger mitzuspielen.
Karte erhalten und einseitige Geschäftsbeziehung beendet. Lächerlich das Ganze.