Ganz am Anfang, 2001,2,3 Da gab es auch noch die auf der Bladeforums-Sammlung gezeigten großen Overlays.
Ist halt noch ein "richtiger" Stahl und kein PVM erzeugter - bei sehr sehr ähnlichen Eigenschaften wie S30V, aber feinkörniger.
Gruß,
Oliver
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Ganz am Anfang, 2001,2,3 Da gab es auch noch die auf der Bladeforums-Sammlung gezeigten großen Overlays.
Ist halt noch ein "richtiger" Stahl und kein PVM erzeugter - bei sehr sehr ähnlichen Eigenschaften wie S30V, aber feinkörniger.
Gruß,
Oliver
Anhang 27669
:jump:
Ich bin schon gespannt. Musst du auch noch zum Zoll?
weiß ich noch nicht. Letztes Mal hab ich das Päckle hier vom DHL-Mann bekommen und mußte bei ihm die Zollgebühren zahlen. Ohne vorherige Ankündigung. Hat mich erstaunt, aber eigentlich gut, keine Fahrerei und Rumsitzerei im Zollamt. Das kenn ich schon, brauch ich meinetwegen nicht noch mal hin ...
Deshalb bestelle ich ungern da drüben und lasse lieber alles über einen inländischen Händler abwickeln.
ach wo ... wer nicht wagt, der nicht gewinnt ;) ich hab ja ab und an Glück und der Zoll hat´s durchgewinkt :D
Beim schärfen mit dem Spydercoset, welcher Winkel ist eigentlich geeigneter für ein scharfes Messer, der 30 oder der 40 Grad Winkel?
Habe bisher immer den 40er genommen. Müsste nicht der 30 geeigneter sein, da flacher ?
Mit zunehmender Übung werden meine Schärfergebnisse zumindest besser...
schau - und hör - Dir mal die DVD an. Ganz klar 40°, dies ist der beste Kompromiss zwischen sehr scharf und haltbar. Die 30° werden nur für Messer empfohlen, die für weiches Schneidgut (weiches Obst, weiches Gemüse) benutzt werden.
Thanks, dann habe ich das ja auf der DVD richtig verstanden, meine Überlegung flacher = schärfer stimmt eben nur nicht so
da hab ich noch keinen Kommentar zu gehört. Aber Zoll ist eben Zoll und nicht Polizei ;)
und Michael: natürlich ist 30° schärfer als 40° - aber eben auch schneller wieder stumpf.
Einhandmesser sind nicht illegal. Nur das Führen ist verboten.
genau. Stockdegen oder Butterflymesser sind zB illegal. Die darfste nicht mal haben, wahrscheinlich nicht mal haben wollen ...
nein, das stimmt so nicht. Irgendwie muß das Messer ja an seinen Bestimmungsort gelangen. Wenn ich auf dem (direkten) Weg vom Zollamt nach HAuse kontrolliert werde, kann ich mit den Zollpapieren beweisen, daß ich es gerade abgeholt habe. Die Beamten können dann noch die Fahrtroute checken, dann ist alles gut ;)
Wenn es in einem verschließbaren Umbehältnis transportiert wird, dann darf ich es auch mitnehmen.
Wichtig ist, dass ein schneller Zugriff nicht möglich ist.
ah - dann mach mal ein Lederbändchen durch die Öffnung der Sebenzatäschchen: dann sind sie "verschließbar" :D
Gut, dass ich aus österreich bin, da sind sprigmesser, einhandmesser ganz legal
Hast recht. Die reichen natürlich nicht aus, wenn ich das so in die Hosentasche stecke.Zitat:
ah - dann mach mal ein Lederbändchen durch die Öffnung der Sebenzatäschchen: dann sind sie "verschließbar" :D
Meistens schleppe ich aber meine Arbeitsmesser in meinem Rucksack (in einer Hülle) mit mir herum.
Bsp.:
http://imageshack.us/a/img836/3664/kltzli3.jpg
Mein Victorinox Explorer ist für nä. Montag angekündigt :jump: