Wieder Online
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Obacht: das ist ein Lockangebot :D
So schwer es auch fallen mag, könnten wir das Politische bzw. Gesellschaftspolitische in diesem Thread bitte außen vor lassen?
Besten Dank. :dr:
Hier ein interessanter Beitrag eines Anwalts zu den derzeitigen juristischen Implikationen für Betroffene. Vieles hat man schon in den letzten Tagen gelesen, dieser Punkt war mir aber neu:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/is...er-206715.html
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b) Gläubigergruppe, deren Uhren noch im Bestand der Watchmaster ICP GmbH sind
Weitere Gläubiger haben im Bestand der Unternehmung Watchmaster ICP GmbH immer noch deren Uhren, welche der vorläufige Insolvenzverwalter in dem gegenwärtigen Verfahrensstatus mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht herausgeben wird. Auch hier kommt es zur Wahrung der Gläubigerrechte u. a. auf die zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien an.
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Bedeutet ja, dass aktuell selbst jene Personen gelitten haben, die nicht direkt vom Raub betroffen waren. Hätte jetzt nicht erwartet, dass Uhren in Kommission zur Insolvenzmasse gezählt werden dürfen.
...das ist krass. Und wahrscheinlich das Ende von diesem Geschäftsmodell in Zukunft. Wer geht dann noch dieses Risiko ein?
ich in zukunft nicht mehr :)
Hab den Text von anwalt.de auch gelesen. Auch natürlich gerade zu den Leuten, deren Uhr gestohlen worden ist. Ich bin danach wohl ein "aussonderungsberechtigter Gläubiger." Ist sehr interessant. Was mir bei der Auslassung etwas Sorgen macht, ist die mehr als eindeutige Eigenwerbung für ein Mandat von Geschädigten. Da leidet dann oft die Objektivität.
Da kann man wirklich nur hoffen, dass alle Geschädigten einigermaßen
gut aus der Sache raus kommen!
Ich weiß nicht ob ich ruhig schlafen könnte, wenn ich da ein paar Uhren eingeliefert hätte :kriese:
Wie sieht es denn mit Insolvenzanfechtung aus ?
Das könnte für viele Kunden auch noch spannend werden, wenn der Insolvenzverwalter Auszahlungen wieder eintreibt. Bin so selbst einmal geschädigt worden, da mein Kunde kurze Zeit nachdem er meine Rechnung beglichen hat Insolventantrag gestellt hat.
Glaube ich hier nicht. Das ist der 133 InsO: "Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren (...) mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wußte, daß die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und daß die Handlung die Gläubiger benachteiligte."
Das war lange Zeit der Joker für Verwalter, weil die zB bei Vorschussforderungen oder Sicherheiten immer behauptet haben, dass sich daraus eine Kenntnis der drohenden Insolvenz ableiten ließ. Hier kam die Insolvenz ja aus einem isolierten Trigger Event, und solange der Zahlungsempfänger nicht zum erlauchten Kreis Berliner Großfamilien gehört, wird man ja nicht davon ausgehen dürfen, dass er dieses drohende Ereignis kannte...
auch wenn die Uhr weg ist. Hausratversicherung zahlt, wenn in der Versicherungssumme enthalten
Ich verstehe nicht wie eine Kommissions Uhr (Sache) die einem nicht gehört dazu benutzt werden kann Schulden oder Forderungen des Unternehmens zu begleichen. Das ist doch nix anderes als Diebstahl mMn. Es sei denn man hat vereinbart das die Sache ins Eigentum des Händlers übergeht und man hat nur noch eine Forderung und steht dann irgendwie in der Insolvenz Reihe. Das wäre irgendwie doof. Sehe ich das irgendwie verkehrt? Bin aber kein Anwalt.
+1. Genau sowas passt auch gar nicht in mein Rechtverständnis und erzeugt üblen Unmut.
OLG Hamm, Urteil vom 07.10.2003 - 27 U 81/03
Was aber, wenn die Uhr noch nicht verkauft ist? Kann ich dann Aussonderung verlangen?
Beantragen kannst du viel, ob der Verwalter dann etwas unternimmt…..
Ich wage mal zu behaupten idR nein.
Das ist ja ein Ding!