Das war doch bereits negativ beschieden worden. Ich drücke Sara und dem Verkäufer beide Daumen, dass das Thema im beidseitigen Einvernehmen und ohne Gang vor Gericht geklärt werden kann. Ansonsten gäbe es nur Verlierer in dem Sachverhalt.
Druckbare Version
Das war doch bereits negativ beschieden worden. Ich drücke Sara und dem Verkäufer beide Daumen, dass das Thema im beidseitigen Einvernehmen und ohne Gang vor Gericht geklärt werden kann. Ansonsten gäbe es nur Verlierer in dem Sachverhalt.
Hast du denn schon versucht den Händler telefonisch zu kontaktieren ?
...und unterm Strich ist am Ende eh nur Schriftliches belastbar.
Lasst das einfach mal den Anwalt machen. Die Sach- und Rechtslage sollte für den Anwalt nicht sonderlich schwierig und kaum so hanebüchen sein, wie hier vielfach dargestellt. Sofern die Frist des § 477 BGB nicht überschritten wurde, gestaltet es sich ziemlich einfach. Wenn nicht, kann es schwieriger werden, aber auch nicht unmöglich.
Ich wünsche viel Erfolg.
Mal eine doofe Frage: Falls sich das nicht klären lassen sollte, was bringt eine LV wenn alle Teile einzeln verkauft werden? Die "Franken" Jungs zahlen bestimmt gutes Geld für eine LV Lünette und den Rest :ka:
Ich bin jetzt kein Anwalt, aber ist die Sache wirklich so einfach? Eine Uhr mit sichtbarer Beschädigung wird geliefert - klingt für mich als Laie als offensichtlicher und nicht als versteckter Mangel. Die Reklamation erfolgt aber fast ein Jahr später.
Das mit dem Werk ist eine andere Geschichte. Aber wie will Sara beweisen, dass es bei der Lieferung bereits verbaut war? Hätte man die Beschädigung gleich nach Erhalt reklamiert, wäre das mit dem Werk auch früher zu Tage gekommen.
Wie gesagt, ich bin kein Anwalt... Drücke Sara aber die Daumen und auch viel Erfolg von mir.
.
§ 477 Beweislastumkehr
(1) Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar.
und
Obliegenheit zur Rüge offensichtlicher Mängel kann für Verbrauchsgüterkauf nicht vereinbart werden.
....Klar ist, dass letztendlich die konkreten Umst#nde des Einzelfalles maßgebend sind, die der TS mit seinem RA besprechen muss....
Mir stellt sich ganz am Rande folgende Frage:
Aus welchem Grund oder Anlass tauscht jemand ein komplettes Uhrwerk aus? 8o
Achtung reine Spekulation:
Die Uhr wurde verkauft und soll versandfertig gemacht werden.
Nun fällt sie herunter und landet auf dem Glas, welches kaputt geht.
Das Gehäuse ist äußerlich unversehrt (bis auf die Rehaut), aber das Zifferblatt hat von den Glassplittern Kratzer bekommen.
Der Uhrmacher baut kurzerhand das Glas und Zifferblatt einer zufällig vorrätigen normalen Submariner ein und wird diese später wieder zusammensetzen, nur um die Lieferung der gerade verkauften LV nicht zu verzögern.
Dabei ist es einfacher, gleich das ganze Uhrwerk mitsamt montiertem Zifferblatt zu wechseln, als die Zeiger abzuheben, das Zifferblatt zu wechseln und dabei die Gefahr einzugehen, z.B. die Zeiger zu zerkratzen.
Das verstehe ich auch nicht. Klar kann das ein Schaden gewesen sein bei dem Glas, Rehaut und Werk beschädigt worden sind. Dann gebe ich eine solche Uhr aber doch zu Rolex und lasse sie professionell reparieren…
Der ganze Fall wird aber immer mysteriöser. Denn inzwischen liegt mir die Antwort des Händlers vor. Ich habe gefragt, ob ich in einem Forum, in dem ich bereits über den Sachverhalt berichtet habe, direkt daraus zitieren darf. Daher mache ich das hiermit gerne:
Zitat:
17.03.2022, 16:10 MEZ
Guten Tag Frau Xxxx!
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir bedauern sehr, dass es zu solch einem Erlebnis gekommen ist.
Ihre Uhr haben wir im letzten Jahr, über unser Händlernetzwerk geordert. Der Händler ist ein autorisierter Rolex Händler. Wie es hier zu einem Werktausch kam, können wir uns leider nicht erklären und sind, ebenso wie Sie, sprachlos.
Den Sachverhalt werden wir an unseren Einkauf weiterleiten, um mit dem Händler ins Gespräch zu gehen.
Ich möchte Ihnen anbieten, dass wir die Uhr zurücknehmen.
Sie haben damit 2 Möglichkeiten:
Zum einen haben Sie die Möglichkeit, sich eine neue Uhr auszusuchen. Hierfür organisiere ich Ihnen einen Kontakt aus unserem Verkauf, so dass Sie hier beraten werden können.
Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass Sie den Kaufpreis erstattet bekommen.
Ich möchte mich im Namen von (…) für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Ihr Erlebnis spiegelt nicht unseren Anspruch an Qualität und Kauferlebnis wider.
Sollte eine der Optionen für Sie akzeptabel sein, möchte ich Sie bitten uns Ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen, an der wir Ihre Uhr abholen lassen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Werkstatt Team
Xxxxx Xxxxx
Auch wenn nicht auf den Rehaut-Schaden direkt eingegangen wird, gehe ich mal stark davon aus, dass dieser Schaden intern bei der Sichtung alter Aufnahmen oder dergleichen bestätigt worden ist. Dass man das so nicht ausdrücklich schreiben möchte, ist aus interner Sicht sogar taktisch verständlich.
Interessant ist jedenfalls, dass die Uhr von einem Rolex Händler gekommen sein soll. Das macht den Fall für mich noch mysteriöser. Denn dann hätte der Schaden ja bei Rolex dokumentiert und der Werkstausch nachvollzogen werden können.
Entscheidend ist aber nun, dass ich die Uhr zurück geben kann und den Kaufpreis zurück erhalten. Angesichts des Umstandes, dass ich selber erst jetzt den Schaden erkannt habe, erscheint mir das - auch nach den von mir hier im Thread inzwischen gewonnenen Eindrücken - eine faire Lösung zu sein.
Ingesamt bin ich schon positiv davon beeindruckt, dass nach einer e-Mail mit der Fallschilderung und Fotos nun sehr zügig und ohne zu lamentieren die Rücknahme angeboten worden ist. Das hätte auch anders laufen können und auf ein streitiges Verfahren mit all seinen Unsicherheiten hätte ich wenig Lust gehabt.
Insofern: es bleibt Lehrgeld für mich zu zahlen, weil ich die Uhr nun teurer erwerben muss. Aber ich kann sie wenigstens zum alten Kaufpreis zurück geben, ohne nun langwierige rechtliche Streitigkeiten in Kauf nehmen zu müssen.
Im Rückblick sage ich: nächstes mal berichte ich später und kontaktiere erst den Anbieter, auch wenn es in mir arbeiten sollten :flauschi:
Sehr faires Angebot. Freut mich sehr für dich.
Das is sogar ein richtig korrektes Angebot vom Händler :gut:
Das ist doch prima, sowohl die Reaktion des Händlers als auch die von Dir! Selbstreflektion finde ich viel wertvoller und gewinnbringender als eine Uhr.
Anständiger geht es doch nicht - Das solltest auch du ohne wenn und aber anerkennen