ebay und ahnungslose .......
gerade folgende mail von ebay erhalten :motz:
MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel (312159079)
Guten Tag xxxxxxxx
Sie haben bei eBay folgendes Angebot eingestellt:
170354909093 - Datejust Ref.16234 in Stahl/Weissgold
Ihre eBay-Gebühren für dieses Angebot wurden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Alle Bieter für dieses Angebot wurden von der Streichung informiert
mein besonderer dank an denjenigen welcher die uhr als "angebliches Fake" gemeldet hat. :motz: :motz: :motz: :motz:
RE: ebay und ahnungslose .......
Wer sagt das es als Fake gemeldet wurde? :grb:
RE: ebay und ahnungslose .......
na ja, das ist wohl der häufigste grund dafür dass bei ebay derlei artikel rausfliegen...
RE: ebay und ahnungslose .......
Die verlassen sich also auf Mails irgendwelcher Personen? Kompetentes Geschäftsmodell. Ebay halt.. :gut:
RE: ebay und ahnungslose .......
Zitat:
Original von Mostwanted
Wer sagt das es als Fake gemeldet wurde? :grb:
ibä
RE: ebay und ahnungslose .......
Zitat:
Original von Mostwanted
Die verlassen sich also auf Mails irgendwelcher Personen? Kompetentes Geschäftsmodell. Ebay halt.. :gut:
Nur mal so als Frage. Fast in jedem Thread, in dem die Echtheit irgendwelcher Bucht-Angebote diskutiert wird, gibt es Beiträge a la "Habe ich gerade an ibe gemeldet!".
Sag mir doch mal genau, WO da der Unterschied ist - außer, daß es jetzt mal jemanden aus dem Forum getroffen hat.
(Was mir für Hugo leid tut, nur daß wir uns nicht falsch verstehen. Mir tun aber auch andere Anbieter leid, deren Angebot schon längst "gemeldet" wurde, wenn die Diskussion ob oder ob nicht hier noch in vollem Gange ist.)
edit: viele Ediths heute unterwegs, sch*** neue Tastatur :embarassed:
RE: ebay und ahnungslose .......
Das es sich bei den reklamierten Auktionen um Fakes (optisch erkennbar) handelte, oder Bilder geklaut wurden (Auch nachweisbar). Ich gehe davon aus das bei Ebay ein Mitarbeiter dafür verantwortlich ist, der sich auskennt.
RE: ebay und ahnungslose .......
Hugo, habe ich nicht hier im Forum in der letzten Zeit gelesen, dass man neuerdings in der Bucht bei solchen Sachen extra in einem gesonderten Satz erwähnen muss, dass es sich "hierbei um ein Original handelt". Irgend sowas habe ich hier mal gelesen, komme aber nicht mehr auf den genauen Text.
LG Manfred
RE: ebay und ahnungslose .......
findest du das noch?
antoinne
RE: ebay und ahnungslose .......
Zitat:
Original von uhrenmaho
Hugo, habe ich nicht hier im Forum in der letzten Zeit gelesen, dass man neuerdings in der Bucht bei solchen Sachen extra in einem gesonderten Satz erwähnen muss, dass es sich "hierbei um ein Original handelt". Irgend sowas habe ich hier mal gelesen, komme aber nicht mehr auf den genauen Text.
LG Manfred
War es nicht so, dass man NICHT schreiben darf, das es sich um ein Original handelt?
Gewerbliche Händler sind abmahnbar wenn sie so etwas selbstverständliches schreiben wie "Original, keine Kopie/Fake".
RE: ebay und ahnungslose .......
Ja, weil es selbstverständlich ist und kein Merkmal das herausstellungswürdig ist oder so....das Land hier verkaspert :rolleyes: ;(
RE: ebay und ahnungslose .......
Zitat:
Original von dibi
Gewerbliche Händler sind abmahnbar wenn sie so etwas selbstverständliches schreiben wie "Original, keine Kopie/Fake".
Echt jetzt? Kann ich kaum glauben... Abmahnbar von Mittbewerbern?
RE: ebay und ahnungslose .......
Ja, stand in der letzten oder vorletzten Internetworld.
RE: ebay und ahnungslose .......
Zitat:
Original von dibi
Zitat:
Original von uhrenmaho
Hugo, habe ich nicht hier im Forum in der letzten Zeit gelesen, dass man neuerdings in der Bucht bei solchen Sachen extra in einem gesonderten Satz erwähnen muss, dass es sich "hierbei um ein Original handelt". Irgend sowas habe ich hier mal gelesen, komme aber nicht mehr auf den genauen Text.
LG Manfred
War es nicht so, dass man NICHT schreiben darf, das es sich um ein Original handelt?
Gewerbliche Händler sind abmahnbar wenn sie so etwas selbstverständliches schreiben wie "Original, keine Kopie/Fake".
Dirk, ich habe normalerweise ein gutes Gedächnis und meine hier einmal gelesen zu haben, dass folgender Satz ungefähr so darunter stehen muss:
Ich versichere, dass der zu versteigerten Gegenstand mein Eigentum ist und das es sich um eine originale (z.B.) Rolex handelt".
Ich weiß genau, dass ich das hier in dieser Form gelesen habe. Ich täusche mich ganz selten.
LG Manfred
RE: ebay und ahnungslose .......
Zitat:
Original von uhrenmaho
... Ich täusche mich ganz selten.
Da haben wir etwas gemeinsam.
Hinweis auf Originalware ist wettbewerbswidrig
RE: ebay und ahnungslose .......
Dirk, lies einmal mit Ruhe den Tread von Hugo über die Antwort von Ebay, besondern die beiden letzten Absätze!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
Dann sind wir nämlich bald da, was ich gemeint habe.
LG Manfred
RE: ebay und ahnungslose .......
Die deutsche Rechtssprechung ist zum Teil wirklich dermassen debil ...
RE: ebay und ahnungslose .......
Zitat:
Original von uhrenmaho
Dirk, lies einmal mit Ruhe den Tread von Hugo über die Antwort von Ebay, besondern die beiden letzten Absätze!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
Dann sind wir nämlich bald da, was ich gemeint habe.
LG Manfred
Hatte er doch. Und Wenn man das als Händler macht, hagelt es eine Abmahnung :rofl:
RE: ebay und ahnungslose .......
Zitat:
Original von Mostwanted
Zitat:
Original von uhrenmaho
Dirk, lies einmal mit Ruhe den Tread von Hugo über die Antwort von Ebay, besondern die beiden letzten Absätze!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
Dann sind wir nämlich bald da, was ich gemeint habe.
LG Manfred
Hatte er doch. Und Wenn man das als Händler macht, hagelt es eine Abmahnung :rofl:
Wir reden nicht von Händlern sondern von Ebay.
Schüss und schönen Feierabend
Manfred