Herr XXX,
vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Brief. Sie werden sicher verstehen, dass ich aufgrund der Rücklagenbildung für eventuelle Prozesskosten nicht in der Lage bin die Gebühr für eine Briefbeförderung mit der Deutschen Post oder ähnlichen Dienstleistern zu verauslagen. Daher sehe ich mich gezwungen Ihnen auf dem Wege der neuen elektronischen Post zu antworten.
Fälschlicherweise vermuten Sie mich in dieser Situation haftbar und schadenersatzpflichtig.
Allerdings bin ich zum Zwecke meiner Entlastung bereit Ihnen, ohne Anerkennung einer Rechtpflicht und nach Erfüllung meiner Bedingungen, den vollen Kaufpreis in Höhe von
€ 1,00
zurückzuerstatten. Von einer Erstattung der Versandgebühren in Höhe von € 6,90 muss ich leider absehen, da diese Dienstleistung zweifelsfrei erbracht wurde.
Als Bedingung für die Erstattung des Kaufpreises steht es Ihnen frei den Holzteller auf eigene Kosten mit einem Paketdienstleister Ihrer Wahl zu mir verbringen zu lassen oder sich das Objekt vor die Stirn zu nageln, wobei ich in diesem Fall auf einem Beweis in Form eines Fotos oder Videos bestehen muss. Zusätzlich muss ich auf einer Rücknahme der negativen Bewertung bestehen.
Nebenbei bemerkt handelt es sich bei dem Teller um Bambusholz, nicht wie fälschlicherweise von Ihnen vermutet um Pappe. Es steht Ihnen frei, sich davon in einem IKEA-Einrichtungshaus Ihrer Wahl zu überzeugen. Der Teller wurde auf den schönen Namen „Hultet“ getauft und ist höchstwahrscheinlich im der Dekorationsabteilung zu finden. Falls Sie danach weiterhin der Meinung sind, dass es sich bei dem Teller um Pappe handelt, verweise ich Sie freundlich an folgende Adresse:
IKEA Deutschland GmbH & Co. KG
Rechtsabteilung
Am Wandersmann 2 - 4
65719 Hofheim-Wallau
Abschließend möchte ich Ihnen noch einige kurze Hinweise für den weiteren Verlauf unserer erfreulichen Geschäftsbeziehung geben. Ich möchte Sie bitten im Laufe der weiteren postalischen oder fernmündlichen Kommunikation von weiteren Drohungen abzusehen.
Bei der von Ihnen geäußerten Zahlungsaufforderung und der dazu im Gegenzug nicht erfolgenden Klage könnte der geneigte Leser durchaus auf die Idee kommen, dass Sie beabsichtigen mich zu bedrohen oder zu nötigen. Gleiches gilt für die in Fettschrift gedruckte Äußerung „Dies wird zu weiteren Kosten führen“, wobei hier noch fraglich ist für wen das zutrifft. Dazu empfehle ich Ihnen als Lektüre die §240 und §253 StGB. Vielleicht können Sie sich ja auch gemeinsam mit Ihrem Anwalt dazu konsultieren, während Sie beide versuchen ein Amtsgericht zu finden, dass willens ist eine Klage für einen Streitwert von € 1,00 zuzulassen.