Definition des Begriffs "Revi"
Durch den "Grosser Bruder"-Thread motiviert, stellt sich mir die Frage, wie man den Begriff "Revi" eigentlich definiert.
Für mich ist eine "Revi" (neben einer wirklich unschönen Abkürzung) eine komplette Revision, also eine Rückversetzung in den Neuzustand (so gut wie eben möglich) durch den Hersteller oder eine vergleichbar kompetente Institution.
Wie seht ihr das? Oder gibt es gar eine verbindliche Definition?
Es ist nämlich irreführend und ärgerlich, wenn Verkäufer von einer "Revi" sprechen, wenn der Uhrmacher gerade mal mit dem Ärmel übers Glas ist.
RE: Definition des Begriffs "Revi"
Zitat:
Original von Donluigi
Für mich ist eine "Revi" (neben einer wirklich unschönen Abkürzung) eine komplette Revision, also eine Rückversetzung in den Neuzustand (so gut wie eben möglich) durch den Hersteller oder eine vergleichbar kompetente Institution.
dito so seh ich das auch, die erneuerung die die uhr in ein ähnliches des auslieferungszustandes zurückversetzt kann als revision bezeichnet werden :cool:
RE: Definition des Begriffs "Revi"
Zitat:
Durch den "Grosser Bruder"-Thread motiviert
Ich fühle mich geehrt Tobi!!! :supercool:
RE: Definition des Begriffs "Revi"
Ich verstehe unter einer Revision eine Erneuerung verschiedener Teile, dazu gehört selbstverständlich eine Rechnung der Firma welche die Revi durchführte. Manche Verkäufer vor allem im I-Net verstehen unter einer Revi, das Kontrollieren des Werkes.
RE: Definition des Begriffs "Revi"
Revision=
vollständige Demonage, Reinigung, erneuter Zusammenbau und Einregulierung der Uhr + Ersatz der Verschleissteile soweit notwenig
Gehäuseaufarbeitung ist optional
Werterhöhend für mich nur, wenn
1. belegt
2. durch Rolex oder Konzessionär durchgeführt
3. nicht älter als zwei Jahre
RE: Definition des Begriffs "Revi"
Zitat:
Original von Mawal
Revision=
vollständige Demonage, Reinigung, erneuter Zusammenbau und Einregulierung der Uhr + Ersatz der Verschleissteile soweit notwenig
Gehäuseaufarbeitung ist optional
Werterhöhend für mich nur, wenn
1. belegt
2. durch Rolex oder Konzessionär durchgeführt
3. nicht älter als zwei Jahre
Das sehe ich genauso. Es wird natürlich umso interessanter, je älter die Uhr ist, was ausdrücklich von der Revision ausgenommen wurde (Datumsscheibe, etc.).
Gruß
Andreas
RE: Definition des Begriffs "Revi"
Zitat:
Original von Mawal
3. nicht älter als zwei Jahre
das kommt m.e. auf die uhr selbst und die pflege an
RE: Definition des Begriffs "Revi"
http://de.wikipedia.org/wiki/Revision
oder hier
http://www.uhren-born.de/html/revision.html
vielleicht hilft das in der interpretation des begriffes weiter.
beste grüße
RE: Definition des Begriffs "Revi"
Für mich ist eine "Revi" :rolleyes: völlig unklar definiert und muss in jedem Fall genau mit dem Uhrmacher abgesprochen werden. Revi sagt nicht mehr und nicht weniger als "Reparatur" oder "Durchsicht", wobei wörtlich letzteres wohl am nächsten kommt.
Streng genommen bliebe es aber dann auch schon bei dieser "Durchsicht" mit dem Ziel, die notwendigen Reparaturen oder Aufarbeitungen daraufhin zu vereinbaren.
Ich würde nie blauäugig zu einem Uhrmacher gehen und ihm sagen, er solle eine "Revi" machen, ohne es genau zu definieren. Einen ähnlichen Thread, wo jemand dann der Meinung war, eine bestimmte Sache müsse/dürfe nicht/hätte doch gemacht werden müssen, oder so ähnlich, hatten wir vor kurzem.
Revi sagt letztlich gar nichts.