Mein Kumpel möchte eine Rolex mit LC 762 Bonaire kaufen. Muß er die Uhr in der BRD versteuern obwohl die Uhr von den Niederländischen Antillen kommt?
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Mein Kumpel möchte eine Rolex mit LC 762 Bonaire kaufen. Muß er die Uhr in der BRD versteuern obwohl die Uhr von den Niederländischen Antillen kommt?
kauft er die in den nied.antillen? dann ja.
wenn er die hier in deutschlang bzw. in der EU kauft dann nicht.
Die Uhr ist hier in Deutschland und soll von privat mit Papieren, ohne Rechnung verkauft werden.
nö, brauch er nicht zu versteuern.
Sicher?? Ich hörte von Problemen wenn aus einem EU-Land über ein nicht EU Land eingeführt wird, versteuert werden muß!! :grb:
ja ich höre auch viel und alle erzählen was vom hörensagen.
Wenn Du die ohne Rechnung kaufst könnte es ja bei einem Wiederverkauf zu Problemen kommen. Ausser der neue Käufer will wie Du keine Rechnung.
quarkZitat:
Original von golf123
Wenn Du die ohne Rechnung kaufst könnte es ja bei einem Wiederverkauf zu Problemen kommen. Ausser der neue Käufer will wie Du keine Rechnung.
l+r gequirlt
das interessiert ausser einigen hasenfüßen,die viel gehört ..... haben niemanden.
vor allem nicht den zoll :op:
und vor allem wie soll eine privatperson eine rechnung stellen ??
der käufer kann dir allerhöchtens den erhalt der summe xyz auf einem wertlosen blatt papier quittieren :gut:
die ganz großen hasenfüße bestehen ja sogar noch auf einem kaufvertrag wg. rechtlicher absicherung ......
auch dort kann nur der erhalt der summe xyz quittiert werden.
und nicht vergessen beim nächsten auslandsaufenthalt den ordner mit gesammelten belegen mit nehmen.
auch für die teure belstaff jacke,knipsetods schuhe ....... :op:
aber scheinbar muss mal wieder eine märchenstunde her ;) :D
da hast du recht mike,im sc wird auch immer ne rechnung verlangt ;)
ich bin halt ein Hasenfuss ;)
...heißt die Uhr ist hier unversteuert eingeführt worden.Zitat:
Original von UlfBenz
Die Uhr ist hier in Deutschland und soll von privat mit Papieren, ohne Rechnung verkauft werden.
Solange der VK die Uhr nur vorübergehend eingeführt hat (beabsichtigte Wiederausreise) ist das noch alles ordnungsgemäß und der Käufer müßte für die Uhr die EUSt. und Zoll zahlen.
Sollte der VK EU-Bürger sein, so hat er bereits eine Abgabenschuld nicht beglichen.
Das ganze ist ein bisschen heikel. Auf alle Fälle sollte sich der Käufer eine ordnungsgemäße Rechnung mit Anschrift des Käufers und am Besten einer Pass-Kopie gebenlassen.
Alternativ bekommst Du natürlich Rechtssicherheit in dem Du beim Zoll nachfragst.
Jo, ich geh zum Zoll und frage ob ich die Uhr die ich kaufen möchte versteuern muss - :rofl: :rofl:
Ich würde garnicht soweit gehen und an den späteren Wiederverkauf denken, sondern daran, dass die Uhr nicht rechtmäßig in die EU eingeführt wurde. Das gibt ggf. Probleme wenn der Käufer mit dieser Uhr von einer Urlaubsreise wieder nach Deutschland kommt. Von den fiskalischen Belangen ganz abgesehen.Zitat:
Original von golf123
Wenn Du die ohne Rechnung kaufst könnte es ja bei einem Wiederverkauf zu Problemen kommen. Ausser der neue Käufer will wie Du keine Rechnung.
und seit wann kann ein privatverkäufer eine rechnung ausstellen?
kaufvertrag und gut ist.
thema erledigt, thread schließen sonst wirds hier noch lustig :op: :D
mist,habe ich doch tatsächlich immer die gravur auf dem boden übersehen "ich bin eine nicht eu uhr ! bitte verzollen !"Zitat:
Original von makra
Ich würde garnicht soweit gehen und an den späteren Wiederverkauf denken, sondern daran, dass die Uhr nicht rechtmäßig in die EU eingeführt wurde. Das gibt ggf. Probleme wenn der Käufer mit dieser Uhr von einer Urlaubsreise wieder nach Deutschland kommt. Von den fiskalischen Belangen ganz abgesehen.Zitat:
Original von golf123
Wenn Du die ohne Rechnung kaufst könnte es ja bei einem Wiederverkauf zu Problemen kommen. Ausser der neue Käufer will wie Du keine Rechnung.
was für ein quark
1 mio mal hier durchgekaut und noch immer wird der gleiche blödsinn neu aufgekocht und verteilt ;) :motz: :D
Mich hat noch nie ein Zöllner gefragt ob ich meine Uhr auch brav verzollt habe welche grad am Arm baumelt, weder bei Flugreisen, noch bei Auto-oder Zugreisen von der Schweiz oder in die Schweiz.
Stefan,
soll er die Uhr kaufen.
Rechung, KV, egal,...nehmt ein Blatt Papier, haltet die Eckdaten (Daten Verkäufer, Daten Käufer, Daten Uhr, Datum, Ort) fest und gut ist. Evtl. noch die Ausweisnummer des VK.
Der Zoll will gegebenenfalls nur Deine Einkaufsrechnung sehen. Und das war´s dann. Im Allgemeinen reichen dem Zoll schon Tragespuren an Uhr und Armband um glaubhaft nachweisen zu können, daß die Uhr nicht soeben im Ausland erworben wurde.
Stellt Euch vor, daß jeder Käufer bei jedem Kaufgegenstand Angst vor dem Zoll hätte: "Ist denn Ihr Sony Fernseher ordnungsgemäß verzollt?" Entspannt Euch.
LG
Michael
Ganz so unproblematisch ist es eben nicht, das Thema ist ja hier schon ein paar Mal durchgekaut worden. Es hat eben seinen Grund, dass jedenfalls neuere Uhren mit LC aus der EU etwas teurer gehandelt werden als Uhren ohne EU-LC.
Im Zweifel ist eben die Uhr vom dem Privatverkäufer in die EU eingeführt worden, ohne dass Einfuhrumsatzsteuer entrichtet wurde.
Wenn Du dann die Uhr mit in den Auslandsurlaub nimmst und bei der Rückkehr nach Deutschland am Flughafen an den falschen Zöllner gerätst, hast Du erst einmal Ärger am Hals und musst im Zweifel die Einfuhrumsatzsteuer entrichten (Haftungsschuldner). Bei einem Rolex-Träger dürfte da auch ein bißchen Neid seitens einiger Zöllner im Spiel sein, besonders wenn noch arrogantes Auftreten dazu kommt...
Diese dann von einem Privatverkäufer wieder zu bekommen dürfte nicht ganz einfach sein - im Zweifel sagt der nämlich, dass er sie nicht selbst eingeführt hätte und daher nicht Steuerschuldner sei.
Die Steuerschuld verjährt meiner groben Erinnerung nach in 10 Jahren, bei älteren Uhren, die schon lange in der EU sind sollte es also kein Thema sein.
Ebenso sollte man aus dem Schneider sein, wenn man von einem Händler kauft, der einem möglichst schriftlich bestätigt, dass die Uhr bereits in der EU versteuert wurde.
Papiere wegwerfen und gut is. Sind eh nix wert nach zwei Jahren :gut:
Ich weiß nicht, ob ich bei der Aussage lachen oder weinen soll...! 8o :ka:Zitat:
Original von sichtflug
Papiere wegwerfen und gut is. Sind eh nix wert nach zwei Jahren :gut: