Muss Differenzbesteuerung schon im Angebot ersichtlich sein?
Folgender hypothetischer Fall, bei einem Angebot von zwei fiktiven Elektromärkten gegenüber Endverbrauchern:
Händler A bewirbt und berechnet ein Produkt mit 700 Euro. In der RE ist die Umsatzsteuer ausgewiesen. Händler B bietet das Produkt für 600 an, kann er dann auf der Rechnung Differenzbesteuerung geltend machen, anstatt die MwSt. auszuweisen - ohne das dies vorher im Angebot stand??? Wenn der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, würde ein Verlust entstehen.
In diesem Beispiel steht in den AGB "Alle Preise enthalten die deutsche MwSt. in Höhe von 19%"
Zusatzfrage:
Wäre es rechtens, in den AGB ein Wahlrecht (Besteuerung erfolgt entweder ...19%...oder Differenzbesteuert) zu verstecken?
Danke für Infos aus kundiger Hand
Gregor
RE: Muss Differenzbesteuerung schon im Angebot ersichtlich sein?
Der Händler bietet Neuwaren an und versucht dann nach dem Kauf eine RE mit Differenzbesteuerung zu präsentieren, was - meiner Meinung nach - so nicht in Ordnung ist. :ka:
Aber ich will nicht stornieren, sondern eine richtige Rechnung, der Händler windet sich noch ein wenig :D