Original von Chefcook
Zitat:
Original von blarch
...Zum anderen werden LED ja nur für das Tagfahrlicht eingesetzt und könnten bei Beanstandung auch komplett abgeschaltet werden, da ein Tagfahrlicht ja nicht vorgeschrieben ist. ...
Das sieht der TÜV meiner Erfahrung nach anders. Sofern etwas an einem PKW im homologierten Zustand vorhanden ist, muss es auch funktionieren.
Dass z.B. bei einem PKW aus den 80ern keine Nebelschlussleuchte vorgeschrieben ist, heißt nicht, dass eine vorhandene nicht funktionieren muss. Sofern eine Nebelschlussleuchte vorhanden ist, muss diese auch funktionieren.