Wenn in der Garantiekarte ein anderer Juwelier eingetragen ist
Liebe Gemeinde,
ich hätte da mal eine Frage. Ein Bekannter von mir hat eine Rolex Uhr bei einem Berliner Uhrenhändler gekauft. Auf der grünen Garantiekarte aus Kunststoff ist aber im Feld „Nom et adresse du distributeur agree ROLEX“ ein Juwelier aus München eingetragen.
Welchen Weg hat die Uhr genommen? Hat der Münchner Juwelier irgendwann Mal die Uhr von Rolex gekauft und ist drauf sitzen geblieben?
Hat er die Uhr später an den Berliner Uhrenhändler günstig abgegeben?
Auf der Rechnung vom Berliner Uhrenhändler steht der Kaufpreis mit dem Zusatz UST nach §25USTG.
Ich danke Euch für entsprechende Antworten.
RE: Wenn in der Garantiekarte ein anderer Juwelier eingetragen ist
RE: Wenn in der Garantiekarte ein anderer Juwelier eingetragen ist
Die Uhr ist als Neuuhr von dem Münchner Konzessionär veräußert worden.
Der Berliner Händler hat die Uhr von einem Privatmann erworben und verkauft sie nun an Dich. Die Uhr ist sicherlich echt und dem Neuzustand zu 99,99% nahe.
Der §25a des Umsatzsteuergesetzes bezieht sich das Umsatzdifferenzbesteuerungsverfahren. Für den Privatmann unwichtig. Die MwSt. kann nicht herausgerechnet werden.
Ich hoffe, daß der Berliner Händler an der Uhr etwas verdient hat und sie nicht unter Einkaufspreis veräußern musste. Davon lebt er nämlich.
LG
Michael