Hallo zusammen,
angenommen der Arbeitgeber bezahlt, unwissentlich, einem Mitarbeiter zu viel Geld und merkt dies erst nach mehr als 12 Monaten. Kann er dieses zurückverlangen?
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Hallo zusammen,
angenommen der Arbeitgeber bezahlt, unwissentlich, einem Mitarbeiter zu viel Geld und merkt dies erst nach mehr als 12 Monaten. Kann er dieses zurückverlangen?
Ich glaub nicht, weiss es aber nicht genau.
Meine Frau sagt Nein.
Ja, kann er.
ok, er kann, aber wäre man verpflichtet?Zitat:
Original von Wurstwasser
Ja, kann er.
Generell muss Geld, was dem MA nicht zusteht, zurückgezahlt werden. Ob es da jetzt Fristen, gesetzliche Regelungen o. ä. gibt, können am besten Nico, TTT und/oder MacLeon & Co. beantworten.
Rein moralisch: Bekommst Du zu wenig Geld, willst Du das doch auch nachträglich bezahlt bekommen, oder? ;)
Bei den Grundinfos ist Ja oder Nein sehr schwierig.
Tarifvertrag, Null zuviel, Angaben des Arbeitnehmers falsch???
Mehr Infos wären dienlich.
Aber angenommen es ist zu wenig obwohl es zu viel ist? :DZitat:
Original von Laubi
Rein moralisch: Bekommst Du zu wenig Geld, willst Du das doch auch nachträglich bezahlt bekommen, oder? ;)
Du meinst, von sich aus? Strafbar macht man sich m.E. nicht, wenn man es behält, der AG hat allerdings einen Anspruch auf Rückzahlung (wenn er es merkt).
Gott, was für Themen, da muß man sich ja schämen.
Wir sind hier im Rolex-Forum, und nicht :
Im Trüben Fischen - Forum
Mit allen Wassern gewaschen - Forum
ICH ICH ICH - such immer nur meinen Vorteil - Forum
:hesselbach:
Angenommen man kommt, aufgrund eines neuen Arbeitsplatzes, in ein anderes Vergütungsmodell, man wird aber immer noch nach dem vorherigen bezahlt.Zitat:
Original von buchfuchs1
Bei den Grundinfos ist Ja oder Nein sehr schwierig.
Tarifvertrag, Null zuviel, Angaben des Arbeitnehmers falsch???
Mehr Infos wären dienlich.
Edit Tarifvertrag. Eventuell ist ERA ein Begriff?!
Hesselmann, halt mal den Rand, du bist selbständig und kannst gar nicht nachvollziehen wie sehr Angestellte leiden. :D
Ich schlag das jetzt mal nach, ich glaube nicht, dass dieses kollektive "Ja, kann er" in jedem Fall gilt.
wenn du ne plausbile info haben willst, dann nenn hier roß&reiter!!!
mit "was wäre wenn"geschichten kommst du nicht weit!
und fälschlicherweise zuviel gezahlter gehalt würde ich schon aus anstandsgründen zurück geben!
Aber nur, wenn der Arbeitnehmer nicht entreichert ist.Zitat:
Original von Wurstwasser
Ja, kann er.
Ja/Nein ist hier leider beides nicht richtig :dr:
just my 2 cents....
ich wuerde mich von so einem mitarbeiter auf der stelle trennen, wuerde ihn rauswerfen. mein vertrauensverhaeltnis waere da zerstoert....
Frank
Auch du Ibi, ein Selbständiger und Moral.
Da kann ich ja nur lachen.
ich weiß ja nicht wie es in hamburch ist aber in berlin wurde sklaverei verboten :op:Zitat:
Original von buchfuchs1
Auch du Ibi, ein Selbständiger und Moral.
Da kann ich ja nur lachen.
Worauf er sich aber nicht berufen kann, wenn er verschärft haftet.Zitat:
Original von NicoH
Aber nur, wenn der Arbeitnehmer nicht entreichert ist.Zitat:
Original von Wurstwasser
Ja, kann er.
Er kennt ja das Fehlen des rechtlichen Grundes.
Kennen wir das nicht alle?Zitat:
Original von Feldmann
[...] Aber angenommen es ist zu wenig obwohl es zu viel ist? :D
BTT: Lösung ;)
Ist auch richtig, aber nicht in diesem Fall da die betroffene Person bereits seit 5 Jahren zu wenig bekommen hat und dies immer mit faulen Ausreden begründet wurde. Ich würde es viel mehr "Balance" nennen :DZitat:
Original von mephisto_4711
just my 2 cents....
ich wuerde mich von so einem mitarbeiter auf der stelle trennen, wuerde ihn rauswerfen. mein vertrauensverhaeltnis waere da zerstoert....
Frank
Zitat:
Original von ibi
ich weiß ja nicht wie es in hamburch ist aber in berlin wurde sklaverei verboten :op:Zitat:
Original von buchfuchs1
Auch du Ibi, ein Selbständiger und Moral.
Da kann ich ja nur lachen.
Darum gehts ja hier nicht, aber Vorteilnahme ist doch Usus, egal auf welcher Seite.