Urlaub = Freizeit? Personaler oder Arbeitsrechtler vor!
Folgende Frage, wertes Publikum,
gibt es arbeitsrechtlich eine Unterscheidung zwischen Urlaub und Freizeit bei einem Arbeitnehmer?
Es geht um Folgendes:
Ein Arbeitnehmer hat mit seinem Arbeitgeber aushandelt, einen Nebenjob ausüben zu dürfen. Der Arbeitnehmer tut dies sowohl in seiner Freizeit, sprich nach einem regulären Arbeitstag oder am Wochenende, sowie in seinem Urlaub.
Der Arbeitgeber moniert letzteres nun, mit der Begründung, Urlaub sei "zur Erholung" da.
Wird eventuell auch versicherungsrechtlich unterschieden? Z.B. bei einem Unfall in der Freizeit oder einem Unfall im Urlaub - bei Ausübung des Nebenjobs?
RE: Urlaub = Freizeit? Personaler oder Arbeitsrechtler vor!
ich hab damals auch mal meinen kompletten jahresurlaub an meinen arbeitgeber verschachert...hab ihn mir als überstunden auszahlen lassen...hatte anschliessend richtig ärger gegeben...urlaub ist gleich erholung
aber was der arbeitnehmer in seiner freizeit und in seinem urlaub macht, ist imho eigentlich wurscht, wenn der büroschwengel sich beim holzhacken 3 wochen austobt und dafür noch nen kleinen obolus bekommt...so what :supercool: