Kurze Frage zum Vertragsrecht
Liebe Foristi,
in einer Ergänzungsvereinbarung zu einem Vertrag ist ein § enthalten, in dem sich die Parteien zur Einhaltung von bestimmten Leitlinien verpflichten.
Jetzt der Knackpunkt: Diese Leitlinien werden weder im Vertrag selbst, noch in der Ergänzungsvereinbarung konkret definiert. Statt dessen wird auf eine Homepage verwiesen, unter der die Leitlinien abrufbar sind!
Schon morgen könnten da statt der Leitlinien Bilder von Dolly Buster zu sehen sein, und ich verpflichte mich dann per Unterschrift, all ihre Werke zu kaufen! :D
Sowas kann man doch nicht akzeptieren, oder?
RE: Kurze Frage zum Vertragsrecht
Willst Du, dass das dokumentiert ist, oder willst Du Dich diesen Leitlinien nicht unterwerfen?
RE: Kurze Frage zum Vertragsrecht
Zitat:
Original von NicoH
Willst Du, dass das dokumentiert ist, oder willst Du Dich diesen Leitlinien nicht unterwerfen?
Der Inhalt ist jetzt erst mal zweitrangig, mir geht es um das Formale.
M. E. muss klar dokumentiert sein, was ich unterschreibe!
Auf der Homepage kann der Inhalt doch jederzeit im Nachhinein verändert werden!
So einen Paragraphen kann doch kein ernsthafter Jurist in einen Vertrag schreiben, oder täusche ich mich da? :grb:
RE: Kurze Frage zum Vertragsrecht
Wollte nur wissen, auf welcher Seite Du stehst.
Was spricht dagegen, das auszudrucken und an den Vertrag anzuhängen? Darauf müsste sich auch der andere einlassen, schließlich will er ja, dass das (zumindest in der heutigen Form) Bestandteil des Vertrags wird.
RE: Kurze Frage zum Vertragsrecht
Edit: Formal wäre das natürlich zulässig. Was wer hinterher beweisen kann, ist aber was anderes :ka: