Falschparken mit Mietawagen in Schottland
Hallo zusammen,
ich war im Oktober im Urlaub in Schottland mit einem Mietwagen unterwegs.
Anscheinend habe ich dabei mal im Halteverbot gestanden, denn ich habe Post von der Autovermietung bekommen. Die hat eine Strafe wegen Falschparken bezahlt und will selbige inklusive einer saftigen Bearbeitungsgebühr von mir zurück. Ansonsten droht man mit der Rechtsabteilung.
Ich frage mich, ob ich zahlen muss - ob überhaupt und wenn dann inklusive der Bearbeitungsgebühr. Ich wurde zu der Sachlage nicht gefragt, konnte keine Stellungnahme abgeben und habe den Autovermieter nicht gebeten die Sache für mich abzuwickeln.
Habt Ihr ähnliches erlebt oder kennt die rechtliche Grundlage?
Beste Grüße
Philipp
RE: Falschparken mit Mietawagen in Schottland
Zitat:
Original von Paderborner
Ich frage mich, ob ich zahlen muss - ob überhaupt und wenn dann inklusive der Bearbeitungsgebühr. Ich wurde zu der Sachlage nicht gefragt, konnte keine Stellungnahme abgeben und habe den Autovermieter nicht gebeten die Sache für mich abzuwickeln.
Beste Grüße
Philipp
Achtung, reine Vermutung: Im Ausland wird oft einfach eine Halterhaftung durchgeführt. Das heisst der Autovermieter hatte gar keine Wahl als zu bezahlen. Eine Stellungnahme deinerseits bringt ihm da wohl auch nichts.
Ich weiss nicht um welchen Betrag es geht, aber meine Meinung ist: du standest im Halteverbot, hast also einen "Fehler" gemacht. Das das gerade im Ausland oft teuer werden kann weiss eigentlich jeder. Würde daher sagen: zahlen und fertig.
Beste Grüße
ebenfalls Philipp ;)
RE: Falschparken mit Mietawagen in Schottland
Das mit der Bearbeitungsgebühr steht in fast allen Ländern im Mietvertrag, ist auch legitim wie ich finde - wenn es keine Unsummen sind. Mit ca. 20-25 Euro wirst Du rechnen müssen. Liegt natürlich im Ermessen des Verleihers, Stammkundschaft verliert man dadurch eher. Wenn es zu viel ist, zahle halt die Hälfte (Der Gebühr) inkl. einem netten Schreiben, ob man sich nicht in der Mitte treffen kann. :ka: