Hallo,
vielleicht kennts sich von Euch jemand aus:
In wie weit ist man für die Schulden von Verwandten zahlungspflichtig? Eltern für Kinder, Kinder für Eltern, Geschwister untereinander.
Danke schon mal
Gruß
Frank
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Hallo,
vielleicht kennts sich von Euch jemand aus:
In wie weit ist man für die Schulden von Verwandten zahlungspflichtig? Eltern für Kinder, Kinder für Eltern, Geschwister untereinander.
Danke schon mal
Gruß
Frank
Nur bei Erbschaft, ansonsten haftet jeder für sich, ausgenommen in der Ehe für Schulden die der Lebensgemeinschaft dienen, haften beide Eheleute.
Bestenfalls eine moralische Verpflichtung und das ist Dir überlassen. Rechtlich, wenn der Schuldner lebendig ist, keine Verpflichtung. Meines Wissens nach.
Alles Gute für die offensichtlich unschöne Situation, die mir schon mehrfach begegnet ist.
Zitat:
Original von Suerlänner
Nur bei Erbschaft, ansonsten haftet jeder für sich, ausgenommen in der Ehe für Schulden die der Lebensgemeinschaft dienen, haften beide Eheleute.
Was ist mit schulden die vor der Ehe gemacht wurden?? Ich Heirate ne Frau die schon miese mit in die Ehe bringt... kommt dann am Tag der Hochzeit gleich der Gerichtsvollzieher vorbei ??
Vorher zum Anwalt und Ehevertrag aufsetzen. Stichwort Gütertrennung.Zitat:
Was ist mit schulden die vor der Ehe gemacht wurden?? Ich Heirate ne Frau die schon miese mit in die Ehe bringt... kommt dann am Tag der Hochzeit gleich der Gerichtsvollzieher vorbei ??
Ja so schlimm is es noch net (weder mit Schulden noch mit ner Ehe *gg*) ... aber hab wieder was dazugelernt. Danke !
:gut:
Wir haben einen Ehevertrag und ich kann es jedem nur empfehlen. Gerade im so viel zitierten Zeitalter der Emanzipation, sollte auch jede Frau ein Interesse daran haben, das die fi****ellen Dinge von Anfang an gut geregelt sind, und damit meine ich fair. Auch im Laufe einer Ehe ist jeder seines eigenen Glückes Schmied.
Da sollte man sich aber GUT beraten lassen!Zitat:
Original von FloMUC
Vorher zum Anwalt und Ehevertrag aufsetzen. Stichwort Gütertrennung.Zitat:
Was ist mit schulden die vor der Ehe gemacht wurden?? Ich Heirate ne Frau die schon miese mit in die Ehe bringt... kommt dann am Tag der Hochzeit gleich der Gerichtsvollzieher vorbei ??
Gütertrennung hat z.T. massive Nachteile!
Für wen denn bitteschön?
Na - das glaub ich im Leben nicht mehr!Zitat:
Original von Flying Spur
Da sollte man sich aber GUT beraten lassen!Zitat:
Original von FloMUC
Vorher zum Anwalt und Ehevertrag aufsetzen. Stichwort Gütertrennung.Zitat:
Was ist mit schulden die vor der Ehe gemacht wurden?? Ich Heirate ne Frau die schon miese mit in die Ehe bringt... kommt dann am Tag der Hochzeit gleich der Gerichtsvollzieher vorbei ??
Gütertrennung hat z.T. massive Nachteile!
Kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, und das will was heißen, denn ich bin eine Frau. ;)
und da hast du völlig Recht, weil im Todesfall zahlt der verbleibende Ehepartner im Falle der Gütertrennung tendenziell mehr Erbschaftssteuer....Zitat:
Original von Priknamplaa
...
Na - das glaub ich im Leben nicht mehr!
...was immer man tut, immer bis zu(m) Ende denken... :D :op:
- Verlust des Erbschaftssteuerfreibetrages des § 5 ErbStG
- Gemäß § 1931 IV BGB erhöht sich das gesetzliche Erbrecht der Kinder. Verstirb bpw. der Ehemann und hinterlässt dabei eine Frau und zwei Kinder, sind die Ehefrau und die beiden Kinder nach § 1931 IV BGB gesetzliche Erben zu je 1/3. Hätte hingegen kein Güterstand der Gütertrennung bestanden , wäre die Frau zu 1/2, die Kinder je zu 1/4 Erbe
- Korrespondierend dazu erhöhen sich auch die Pflichtteile der Kinder und Eltern
Deshalb ist eine genaue Prüfung in die Zukunft anhand der Vermögensstände und der gewollten Effekte hier m.E. besonders wichtig.
Was juckts mich, wenn ich tot bin? :ka:
so what - mich kümmern mehr die Implkationen zu Lebzeiten
Genau für diesen Fall, nämlich das (vorzeitige) Ende der Ehe zum Beispiel bedingt durch eine Scheidung, ist eine Gütertrennung durchaus sinnvoll, zumindest in vielen Fällen, die sie dann im Zweifelsfalle aus Gründen des "unendlichen Vertrauens" nicht hatten.Zitat:
Original von Mawal
und da hast du völlig Recht, weil im Todesfall zahlt der verbleibende Ehepartner im Falle der Gütertrennung tendenziell mehr Erbschaftssteuer....Zitat:
Original von Priknamplaa
...
Na - das glaub ich im Leben nicht mehr!
...was immer man tut, immer bis zu(m) Ende denken... :D :op:
Da ist eben jeder Jeck anders - viele juckt ihre Erbfolge zu Lebzeiten.
Und: Erbschaftssteuer zahlt der überlebende Erbe :op:
Die von mir genannten Punkte müssen jedenfalls bekannt und durchdacht sein, IMHO.
edit: Oftmals ist der modifizierte gesetzliche Güterstand (Zugewinngemeinschaft) - eine Modifikation sehr nahe an die Gütertrennung heran ist möglich!! - die bessere Alternative.
edit2: edit eingefügt ;)
Klar Arno, kein Thema.
Aber wie du sagst, jeder Jeck ist anders.
Erbschaftssteuer in Deutschland? Hmmm. Wofür gibts österreichische Privatstiftungen....