Original von Ingo.L
Zitat:
Original von bernie1978
und unbeleuchtetem Fahrrad.
Kann der Benz Fahrer das auch bezeugen ?
An Ampeln gilbts die sogenannten instabile Fahrzeugkolonne (googel mal nach dem Begriff), d.h. es hat nicht automatisch der Schuld der auffährt.
Hier hatte der Radfahrer zwar Rot, aber es könnte deinem Anwalt evt. behilflich sein:
Zitat:
OLG Köln, 4.12.2000, 16 U 56/00 (DAR 2001, 168) Das Mitverschulden eines Radfahrers, der vor einer herannahenden Autokolonne bei Dunkelheit, ohne Licht eine Straße überquert, obwohl die Ampelanlage für ihn Rotlicht zeigt, an einem Auffahrunfall zwischen dem dritten und zweiten Fahrzeug der herannahenden Kolonne tritt nicht allein deshalb völlig hinter dem Verschulden des Auffahrenden zurück, weil es dem ersten und zweiten Fahrer in der Kolonne gerade noch gelungen war, ihre Fahrzeuge ohne einen Zusammenstoß zum Stehen zu bringen.