Gesetzliche Arbeitszeiten durch Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt ....
Hallo,
kann mir jemand sagen ob die gesetzlichen Arbeitszeiten durch gesonderte, allgemein gehaltene Vereinbarungen im Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt werden können.
Da es sich bei den gesetzlichen Arbeitszeiten um ein bestehendes Gesetz handelt, würde dies doch bedeuten, dass ein Vereinbarung die davon negativ abweicht, zu Ungunsten des AN, gegen ein geltendes Recht verstößt.
Als Beispiel:
Gesetzliche Arbeitszeit liegt bei 40h in der Woche. Laut Arbeitsvertrag wird vereinbart, Arbeitszeit während der Öffnungszeiten von MO-SA. Die Öffnungszeiten belaufen sich von 8.00 - 19.00 Uhr und somit 11 h p.T.
Wäre diese Vereinbarung ok ?
Danke
Micha
RE: Gesetzliche Arbeitszeiten durch Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt ....
Zitat:
Original von Hunter99
Hallo,
kann mir jemand sagen ob die gesetzlichen Arbeitszeiten durch gesonderte, allgemein gehaltene Vereinbarungen im Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt werden können.
Da es sich bei den gesetzlichen Arbeitszeiten um ein bestehendes Gesetz handelt, würde dies doch bedeuten, dass ein Vereinbarung die davon negativ abweicht, zu Ungunsten des AN, gegen ein geltendes Recht verstößt.
Als Beispiel:
Gesetzliche Arbeitszeit liegt bei 40h in der Woche. Laut Arbeitsvertrag wird vereinbart, Arbeitszeit während der Öffnungszeiten von MO-SA. Die Öffnungszeiten belaufen sich von 8.00 - 19.00 Uhr und somit 11 h p.T.
Wäre diese Vereinbarung ok ?
Danke
Micha
milchmädchenrechnung ;)
- 0,5 std frühstück - 2 std mittag - 0,5 std kaffeepause = 8 std.
meist gibt es bei einer 6 tage arbeitswoche noch 1 freien tag.
im einzelhandel meistens jedenfalls.
RE: Gesetzliche Arbeitszeiten durch Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt ....
:grb:
Interessanter Ansatz :D
Warum nicht direkt andere gesetzliche Regelungen durch Arbeitsvertrag kippen ? Körperverletzung z.B.. Dann kann man die faule Bande durch Peitschenhiebe antreiben, wenn sie zu langsam ist