Steuerbescheid 2008: Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Liebes allwissendes Forum,
wer kann mir dieses unsägliche Behörden-Deutsch übersetzen?
Hab gerade meinen Einkommensteuerbescheid für 2008 bekommen.
Auf einem gesonderten Blatt steht das Kauderwelsch aus dem Thread-Titel.
"Die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs kann mit dem Einspruch angefochten werden." :ka:
HILFE!!!
RE: Steuerbescheid 2008: Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Es könnte sich um Verluste aus Aktiengeschäften handeln die nur mit solchen Gewinnen verrechnet werden können.
RE: Steuerbescheid 2008: Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Danke, Michael.
Heißt das, ich kann sie nicht steuermindernd absetzten? Sondern nur mit evtl. Gewinn im nächsten Jahr verrechnen?
Und wenn ich keine Gewinn die nächsten Jahre habe? Muss ich jetzt Einspruch erheben?