Zitat:
Original von Gertschi
Hallo allwissendes Forum,
als Angesteller hat mir mein Dienstgeber ein Auto (Firmenwagen) zur Verfügung gestellt. Ich darf das Auto privat uneingeschränkt Nutzen. (Fahrten ins Ausland/Inland, Urlaubsfahrten...). Da das Auto einen Sachbezug darstellt, wird das ganze natuerlich auch versteuert. Ich habe die Privatnutzung auch in meinem Dienstvertrag stehen.
Ich habe den Wagen nun schon seit ueber einen Jahr und es gab nie (auch nur ansatzweise) irgendwleche Probleme.
Gestern wies mich ein guter Feund darauf hin, dass ich bei einer Polizeikontrolle (auch im Ausland) auf Aufforderung beweisen muss, dass ich dieses Auto benutzen DARF. (Zulassungsschein und Führerschein reichen nicht aus.) Stimmt das?
Mit anderen Worten: Muss ich nun eine Kopie von meinem Dienstvertrag bzw. eine zusaetzliche "Erlaubnis" mitfuehren?
Habt Ihr da Erfahrung gemacht?
Achja: Als Basis dient das oesterreichische Recht.
Danke und schoenes laaaaaaanges Wochenende,
Gertschi
Ich bin mehr als zwanzig Jahre Firmenwagen gefahren und hatte bei Kontrollen auch im Ausland nie Probleme. Warum auch? Jeder darf ein Auto fahren, wenn er den Fahrzeugschein mitführt, auch wenn das Auto nicht auf ihn zugelassen ist. Außerdem ist in der Regel klar, daß das Auto auf ein Unternehmen zugelassen ist. Ganz auf Sicherheit bedachte können ja noch den Firmenausweis mit sich führen. Ich glaube, ein theoretisches Problem, kein praktisches....