Frage an die Verkehrsrechtsexperten
Hallo allerseits,
ich hätte eine Frage an die Verkehrsrechtsexperten/ -Anwälte. Eine Bekannte war in einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit verwickelt. Sie wollte direkt nach einem Ortsausgang (Landstraße, aufgehobene Geschwindigkeitsbegrenzung) ein vor ihr fahrendes langsameres Fahrzeug überholen. Hinter ihr befand sich ein Motorradfahrer. An besagtem Ortsausgang kann nicht sofort überholt werden, da zunächst eine unübersichtliche S- Kurve durchfahren werden muss. Als sie zum Überholen angesetzt hat - nach ihrer Aussage hat sie sich vorher durch Blick in Rückspiegel, Seitenspiegel, Schulterblick nach hinten abgesichert und anschließend Blinker gesetzt und ausgeschert - wollte scheinbar auch der hinter ihr fahrende Motorradfahrer überholen. Er hat die Kontrolle über das Motorrad verloren und ist gestürzt. Es kam nicht zu einem Zusammenstoß, aber das Motorrad wurde stark beschädigt und der Motorradfahrer hat sich leichte Verletzungen zugezogen. Nach Aussage des Motorradfahrers hat Sie nicht geblinkt, was Sie natürlich bestreitet, nach ihrer Aussage hat er nicht geblinkt oder auf andere Art angedeutet, dass er überholen möchte. Zeugen gibt es nicht, also steht Aussage gegen Aussage.
Die Polizei will sie nun als Beschuldigte wegen fahrlässiger Körperverletzung vernehmen.
Nun stellt sich natürlich die Frage, was da auf sie zukommt. Ich habe ihr geraten, sofort einen Anwalt einzuschalten. Es wäre natürlich interessant zu Erfahren, was die Anwälte und Verkehrrechtsexperten (die Richtigen, nicht Diejenigen, die meinen zu wissen... :D) zu sagen haben, bzw. eventuell ein paar Tipps geben könnten oder Dinge, auf die man achten sollte.
Schon mal vielen Dank für eure Unterstützung! :verneig:
RE: Frage an die Verkehrsrechtsexperten
Es gilt die doppelte Rückschaupflicht.
Einmal wie beschrieben
Zitat:
nach ihrer Aussage hat sie sich vorher durch Blick in Rückspiegel, Seitenspiegel, Schulterblick nach hinten abgesichert und anschließend Blinker gesetzt
und einmal unmittelbar VOR dem Ausscheren. Und das FEHLT in deiner Schilderung
Zitat:
nach ihrer Aussage hat sie sich vorher durch Blick in Rückspiegel, Seitenspiegel, Schulterblick nach hinten abgesichert und anschließend Blinker gesetzt und ausgeschert
Hat sie das auch so zu Protokoll gegeben wird sie eine erhebliche Mitschuld, wenn nicht sogar die ganze Schuld treffen.
Um den Schaden in Grenzen zu halten auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen.
Zitat:
Verkehrrechtsexperten (die Richtigen, nicht Diejenigen, die meinen zu wissen... )
Das weiß ich, weil ich in der FAhrschule aufgepasst habe :D
RE: Frage an die Verkehrsrechtsexperten
Hier stellt sich auch die Frage, wen die Polizei im Unfallprotokoll an 01 gesetzt hat (Motorradfahrer oder Autofahrer ?). Dann können wir weiter diskutieren.
LG Manfred
RE: Frage an die Verkehrsrechtsexperten
Zitat:
Original von uhrenmaho
Hier stellt sich auch die Frage, wen die Polizei im Unfallprotokoll an 01 gesetzt hat (Motorradfahrer oder Autofahrer ?). Dann können wir weiter diskutieren.
LG Manfred
Ich greife mal vor, da als nächstes die Frage kommt "Warum ist das wichtig"??
Die Polizei kommt zuerst zum Unfallort und bewertet den Unfall nach der StVO. Dabei wird der zunächst Schuldige immer an 01 gesetzt. Bei einer späteren Gerichtsverhandlung kann sich das aber wieder ändern (die Erfahrung sagt aber, wenn Änderung, dann geringfügig).
LG Manfred