Feuchteschaden - Wie sind meine Möglichkeiten?
Ich möchte jetzt keine ausführliche Rechtsinformation - da geh ich dann eh zum Anwalt. Nur eine kurze Info.
Situation:
Habe ein Büro im EG eines Rückgebäudes vermietet. Das Bauwerk stammt aus dem vorletzten Jahrhundert. Mein Mieter beklagte im Januar 2008 eine Pilzbildung im Büro. Ursache ist eine feuchte Kellerwand in der das Wasser jetzt ins EG hochsteigt. Details erspare ich mir.
Zur schnellen Abwehr habe ich dann eine Trockenbauwand vorsetzen lassen, die Hausverwaltung und die Miteigentümer informiert. Hab auch schnell die Info bekommen, dass Alles was innerhalb des Büros ist, Sache des jeweiligen Eigentümers ist. Hatte bis dahin auch kein Problem damit.
Mittlerweile hat sich der Schimmel auf eine andere Wand ausgebreitet und eine erneuerliche Trockenbauwand ist nötig.
Passiert ist in diesem Jahr seitens Miteigentümer gar nichts außer leere Worte. Man will das Problem nur aussitzen, da Kosten in Höhe von ca. 15.000 Euro anfallen, die Kellerwand trocken zu legen und eine Horizontalsperre einzubauen.
Hab ich JETZT die Möglichkeit aufgrund "unterlassenen Handelns" die Eigentümer Gemeinschaft zu zwingen, die mir jetzt entstehenden Kosten zu übernehmen? Kosten wären z.B. Mitminderung des Mieters bzw. Kosten der Vorsatzwand.
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß
Peter
RE: Feuchteschaden - Wie sind meine Möglichkeiten?
Zitat:
Original von harlelujah...
Zur schnellen Abwehr habe ich dann eine Trockenbauwand vorsetzen lassen, die Hausverwaltung und die Miteigentümer informiert. Hab auch schnell die Info bekommen, dass Alles was innerhalb des Büros ist, Sache des jeweiligen Eigentümers ist. Hatte bis dahin auch kein Problem damit...
Eine Trockenbauwand vorzusetzen war genauso ein Blödsinn wie die Pauschalaussage der Hausverwaltung/Miteigentümer, dass alles was im Inneren des Büros ist, Sache des jeweiligen Eigentümers ist.
Ansonsten hat Ulrich schon alles gesagt: Geh zu einem Anwalt, am Besten einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
RE: Feuchteschaden - Wie sind meine Möglichkeiten?
Hallo,
es ist m.E. so, dass festgestellt werden muss, warum die Wand feucht ist, d.h. Feststellung der Ursache.
Wenn diese Ursache dann nicht auf ein Verhalten des Mieters zurückzuführen ist, hat weder der Mieter, noch der EINZEL-Eigentümer damit etwas zu tun.
Es könnte sich um aufsteigende Feuchtigkeit handeln, die von einer defekten/verstopften Drainiage kommt? Es könnte eine Wasser- oder Abwasserleitung in Frage kommen und noch einiges mehr.
Tragende Außenwände beispielsweise sind i.d.R. im Gemeinschaftseigentum. Sollte es wegen einer defekten Drainage feucht werden an der Außenwand, ist die Gemeinschaft zuständig. Davon bist Du zwar ein Teil, aber eben alle anderen auch.
Da sollte man nicht spekulieren, sondern einen Fachmann ranlassen.
Dann kommt doch auch vielleicht noch eine Gebäudeversicherung ins Spiel. Wie sieht es denn damit aus in der WEG? Und schließlich haftet evtl. die Eigentümergemeinschaft insgesamt aus den hoffentlich vorhandenen Instandhaltungsrücklagen.
Grob gesagt: Wenn durch Gemeinschaftseigentum Sondereigentum beschädigt wird, haftet die Gemeinschaft.
Wichtig: Alles mit Datum und Fotos protokollieren und verschriftlichen. Den Verwalter einschalten, dass er einen Auftrag zur Schadensfeststellung erteilt. Dazu eine angemessene Frist von ca. 14 Tagen setzen und gleichzeitig ankündigen, dass nach erfolglosem Ablauf der Frist von Dir im Wege der Ersatzvornahme zur Abwehr von weiteren Schäden und Folgeschäden am Sonder- und Gemeinschaftseigentum ein anderer Betrieb beauftragt wird.
Das klingt vielleicht etwas hart, ist aber an dieser Stelle schon erforderlich, wenn sich trotz Deiner Bemühungen bisher nichts getan hat. Ein Anwalt ist hier sicher auch der richtige Partner, um die Sache regeln zu lassen.
Man könnte es sogar noch weiter auslegen. Wenn Du wegen der Untätigkeit nicht weiter kommst und einen Anwalt einschaltest, kannst Du das evtl. auch als Schdenersatz gegen die Gemeinschaft geltend machen. Aber das ist sicher noch nicht nötig.
Habt Ihr da einen WEG-Beirat? Dann muss der auch aktiv werden und den Verwalter in Gang setzen.
Es kommt sicher darauf an, wie Eure WEG gestrickt ist von den Leuten her. Solche Dinge lassen sich auch fair und professionell regeln. Bei anderen gibt es da schon richtig Zoff.
Dennoch ist der Anwalt m.E. erst an 2. oder 3. Stelle zu Rate zu ziehen. Erst muss mal klar sein, woher die Feuchtigkeit kommt. Denn DAS wird Dir der Anwalt nicht sagen können. Wenn aber die WEG/Verwalter untätig bleiben, dann nach Ablauf der First den Anwalt einschalten.
Viel Erfolg und alles Gute.
RE: Feuchteschaden - Wie sind meine Möglichkeiten?
Zitat:
Original von harlelujah
... Ursache ist eine feuchte Kellerwand in der das Wasser jetzt ins EG hochsteigt. Details erspare ich mir.
...
Gruß
Peter
Die Ursache scheint doch genau festzustehen.
RE: Feuchteschaden - Wie sind meine Möglichkeiten?
Zitat:
Original von Kaerbu
Zitat:
Original von harlelujah
... Ursache ist eine feuchte Kellerwand in der das Wasser jetzt ins EG hochsteigt. Details erspare ich mir.
...
Gruß
Peter
Die Ursache scheint doch genau festzustehen.
Aber warum ist die Wand feucht geworden? Welcher ursächliche Schaden liegt vor? DAS ist die Frage, die es zu klären gilt. Die feuchte Wand ist die Folge, nicht die Ursache. Für den Schimmel ist sie die Ursache. Sowas ist eine Kausalkette, zu deren Anfang man gelangen muss.