hat jemand Erfahrung mit diesem Thema..?
Hintergrund der Frage ist ob man im Ausland Fahrzeuge Leasen kann, die dort auch zugelassen sind und dann hier bewegt werden.
Danke,
Wum
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hat jemand Erfahrung mit diesem Thema..?
Hintergrund der Frage ist ob man im Ausland Fahrzeuge Leasen kann, die dort auch zugelassen sind und dann hier bewegt werden.
Danke,
Wum
Das lässt sich wahrscheinlich so pauschal nicht beantworten, sondern ist von Leasinggeber zu Leasinggeber unterschiedlich...
Bei mir etwa steht im Vertrag:
http://www.hoene.de/random/random/fa...ungausland.jpg
schon mal Danke Nico...
es geht darum....
hier in Belgien können die KFZ Steuern das Dreifache, der in Deutschland anfälligen betragen...zusätzlich kommt noch eine Art Luxussteuer für Neufahrzeuge...die bis 5k betragen können.
Um dem ausdem wege zu gehen, Fahrzeug im Ausland Leasen mit...Ausländischen Kennzeichen und dann hier bewegen...meinetwegen auch schon in Deutschland leasen...
Gruss
Wum
Wie willst du denn in einem anderen Land leasen, wenn du keinen Wohnsitz oder Firmensitz dort hast. Kaufen kannst du, aber zulassen geht nicht.
Mein Leasingauto ist auf den Leasinggeber in Deutschland zugelassen - ich könnte meinen Wohnsitz auch in Belgien haben und hätte trotzdem ein deutsches Kennzeichen.
das ist genau die Frage...darum gehts
Gruss
Wum
Nico
Mein Leasingauto ist auf mein Büro zugelassen. Ich bin der Halter des Fahrzeugs. Leasinggeber ist die BMW Bank.
Dein Fahrzeug ist als auf die dementsprechende Bank des Herstellers zugelassen ? Hab ich noch nie gehört.
Ein Kollege von mir, zufälligerweise aus Belgien wollte eben sowas machen, hat aber aus dem von mir genannten Grund nicht funktioniert.
Was ist die Frage, Wum? :D
Frank, moment noch...
wieso...moment, bist am Klo..??
Gruss
Wum
Nee, ich habe Frank gerade einen Scan meiner Zulassung geschickt, woraus sich ergibt, dass das Auto *nicht* auf mich zugelassen ist, sondern auf den Leasinggeber.
achso... ;)
Gruss
Wum
Sowas koennte Wum auch machen , wenn der leasinggeber einverstanden ist. Müßte evtl. gehen.
So eine Art Langzeitmiete.
Aber muss das Fahrzeug nicht dort versteuert werden wo es sich 180 Tage im Jahr aufhält? :ka:
Bei http://www.sixt-leasing.de/ am besten mal fragen.
Vielen Dank schon mal allen Beteiligten :dr:
....aber stösst das Forum hier an seine Grenzen... 8o gibbed doch nich..?
Gruss
Wum