Juristischer Rat gefragt : wie definiert man "Einkaufswert" ?
Ich habe folgendes Problem bzw. benötige juristischen Rat zu folgendem Sachverhalt :
Wir haben uns bei Kibek Gardinen nähen lassen. Der von uns an Kibek zu zahlende Rechnungsbetrag liegt für die Gardinen sowie dem Nähen der Stoffe, also Material und Arbeitslohn bei über 1K.
Nun ist uns vor den Feiertagen ein Weihnachtsgutschein der Firma Kibek ins Haus geflattert, der bei einem "Einkaufswert" von über 900 Euro eine Gutschrift auf den Rechnungsbetrag von 250 Euro ausweist, einlösbar bis spätestens 31.12.08.
Ich wollte die Rechnung heute bei Kibek bezahlen und bin froher Erwartung mit meinem Gutschein in die Fachabteilung. Dort hat man mir jedoch erklärt, dass der Gutschein in der Höhe nicht anzusetzen ist, da ich lediglich Gardinen im Wert von 514 Euro gekauft habe, der durcxh den Arbeitslohn enstandene Differenzbetrag von ca 800 Euro sei für den Gutschein nicht relevant.
Ist das so korrekt ?
Ich bin der Meinung, bei Kibek die Gesamtleistung in Höhe von > 1K eingekauft zu haben, letzendlich zahle ich ja auch die gesamte Summe und nicht die Näharbeit gesondert oder gar an einen Sub der Fa. Kibek.
Kann mir jemand hierzu fachlich zur Seite stehen ?
Danke