Elementarschadenversicherung
Hallo,
vielleicht kennt sich einer von euch aus.
Ich meine mal gehört zu haben, dass man seine Elementarschadensversicherungen, wenn es sich um Altversicherungen handelt, nicht kündigen / ändern soll.Stimmt das, oder ist das Quatsch?
Hintergrund ist, dass meine Mutter von Ihrer Versicherung (Sparkassenversicherung) angeschrieben wurde, dass ihr Haus unterversichert sei, da es mehr Wert sei als in der Police steht (Goldwert von 19hundertirgendwann). Also Fragebogen zur Wertermittlung ausgefüllt siehe da jetzt hat sie ein neues teureres Angebot daliegen und weiss nicht was sie tun soll. Es geht nicht darum ein paar Euro zu sparen, sondern es soll im Schadensfall solide abgesichert sein (Wird eh auf die Mieter umgelegt).
Zweite Frage: Stimmt es, dass Hausbesitzer ab 2009 nachweisen müssen, dass ihr Abwasserrohr (Verbindung zum Hauptkanal) dicht ist? Sind Abwasserrohre über Elementarschadensversicherung versicherbar?
Danke im Voraus
Gruß
Frank
RE: Elementarschadenversicherung
Altversicherungen schließen oft mehr Schäden ein, als Neuverträge.
Insofern rate ich Dir, den Vetrag nur auf den aktuellen Schätzwert abzuändern, auf die neuen Summen anzupassen und gut is'.
Wenn der Fragebogen gewissenhaft ausgefüllt ist, ist man im Schadensfall auf der sicheren Seite.
Bei einer Unterversicherung wird Dir im Schadenfall von der Schadensumme anteilig der Betrag abgezogen, den Du bzw. Deine Mum zu wenig bezahlt hat (wegen Unterversicherung).
Ziemlich ausschweifendes Thema, kannst mir gerne eine PN schreiben, wenn Du noch Fragen hast.
Habe vor ca. 13 Jahren bei der SV gearbeitet, als die die Feuerversicherung von den Gemeinden übernommen haben...