kurze Frage an die Rechtsexperten
Wie lange kann ein gewerblicher Verkäufer für einen versteckten Mangel
(hier eine nachträglich lackierte Motorhaube) haftbar gemacht werden?:grb:
Hintergrund: Ich habe mein Fahrzeug beim Vertragshändler zwecks Verkauf
prüfen und bewerten lassen, dabei ist Ihm aufgefallen, dass es sich nicht
um den Originallack (Farbe) handelt. Mit leichten Tonabweichungen habe
ich es nicht so, da ich ansatzweise Farbenblind bin. :rolleyes:
IngoL weiss bestimmt bescheid... :verneig:
RE: kurze Frage an die Rechtsexperten
Ich bin kein Anwalt, also Vorsicht mit dem :verneig:
Kommt u.a. drauf an, warum die Haube gelackt wurde. War's ein Unfall der beim Verkauf "arglistig" verschwiegen wurde oder nur ein paar kleine unschöne Kratzer.
Bei letzterem muss nicht zwingend ein Mangel vorliegen, siehe auch
http://www.finanztip.de/recht/wirtsc...v-002-0831.htm
Bei arglistiger Täuschung beträgt die Verjährungsfrist allerdings bis zu 30 Jahre, kommt auch hier auf die genauen Umstände an