Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008
"Die Freimengen von Reisemitbringseln, die ein Reisender einfuhrabgabenfrei aus Nicht-EG Ländern einführen darf, werden neu festgesetzt.
So erhöht sich die Freimenge für sonstige Waren von bisher 175 Euro für See- und Flugreisende auf 430 Euro. Bei Personen, die auf einem anderen Verkehrträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn), beträgt die Freimenge zukünftig 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahre wird die Freimenge unabhängig vom gewählten Verkehrsträger auf 175 Euro festgesetzt."
Quelle: http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_..._08/index.html
Vielleicht von Interesse für manche Golfschläger-Einkäufer auf Reisen :dr:
RE: Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008
Die Lobbyarbeit von LV macht sich doch noch bezahlt, für uns.