-
Rechsfrage: Fake
Guten Abend zusammen,
folgendes hab ich letztens halb aufgeschnappt:
Sollte ich eine Uhr zum guten Preis übers Internet (ebay, etc) kaufen und feststellen, dass es sich entgegen der Angaben im Angebot um ein Plagiat handeln, habe ich dann Anspruch auf eine "Echte"?
Also kann ich auf eine Vertragserfüllung vom Verkäufer einfordern, oder lediglich die Uhr zurückgeben und mein Geld zurücknehmen?
Eigentlich entging mir durch meinen Kauf ja dann ein finanzieller Vorteil, der ausgeglichen werden muss!?
Bin mal gespannt, ob ich das richtig gehört habe, was ich mir kaum vorstellen kann, da ansonsten ja jeder Fakes kaufen und sich die richtigen Uhren erklagen würde...
-
-
das Problem wird nur sein Deinen "Geschäftspartner" zu greifen.
-
ich denke rein rechtlich hast du das richtig gehoert.
du kannst auf einer echten bestehen. das angebot muss aber auch von einer echten sprechen und dann wenn du gewinnst muss der VK erst mal das geld haben dir eine echte zu geben. greif mal einem nackten in die hosentasche....
Frank
-
wie heisst es so schön
recht haben und recht bekommen ......
-
wir leben doch nur in nem rechtsstaat, da hat niemand anspruch auf sein recht :ka: :D
-
Wie überall bei Juristen: es kommt drauf an! Wie wurde die Uhr explizit beschrieben? Konnte man anhand von Aufnahmen ohne weiteres erkennen, dass ein Blender verkauft wird?
-
Und wie belegt man, dass man wirklich das Fake zugeschickt bekommen hat und nicht nachträglich ausgetauscht hat? Davor hätte ich am meisten Bammel.
Darf ich das dann nur vor Zeugen auspacken?