Mündl. Vertrag und mündl. Preisabsprache - was gilt?
Liebes Forum,
ich ärgere mich gerade mit einem Handwerker herum, der unverschämte Rechnungen schreibt. :motz:
Über ein Jahr nach unserem Hausbau hat sich nun der Elektriker bequemt, uns eine Rechnung für die zusätzlich nach Absprache erbrachten Leistungen zu stellen.
Darin ist auch der Aufpreis für eine andere Lichtschalterserie enthalten. Wir haben auf mehrfaches Nachfragen keinen Kostenvoranschlag bekommen, da der Meister eine Zeit lang im Krankenhaus war und nur ein Mitarbeiter zu uns kam. Dieser stand irgendwann mit dem Krempel da und wollte anfangen. Wir haben ihn nur arbeiten lassen, wenn der Aufpreis in jedem Falle unter 500 EUR bleibt (fast gleiche Serie, nur ein wenig eckiger). Dies bejate er und baute das Zeug ein.
Nun schickt uns der nette Herr Meister eine Rechnung über etwa 1300 EUR allein für den Schalterkrempel. 8o
Und nun? :grb:
Mündliche Verträge sind ja rechtskräftig, wie sieht es mit der Preisabsprache aus? Ist die für ihn genau so bindend? Und wenn der Mitarbeiter dies nicht hätte zusagen dürfen? Oder sich geirrt hat?
Danke!
RE: Mündl. Vertrag und mündl. Preisabsprache - was gilt?
Gleiches mit gleichem vergelten:
Hat er einen unterschrieben Auftrag (für den Mehraufwand) und eine eine unterschriebene Auftragsabnahme, die ein einwandfreie Übernahme der geleisteten Arbeiten bestätigen ? Wenn nicht, lass ihn doch klagen.
RE: Mündl. Vertrag und mündl. Preisabsprache - was gilt?
Zitat:
Original von Ingo.L
Gleiches mit gleichem vergelten:
Hat er einen unterschrieben Auftrag (für den Mehraufwand) und eine eine unterschriebene Auftragsabnahme, die ein einwandfreie Übernahme der geleisteten Arbeiten bestätigen ? Wenn nicht, lass ihn doch klagen.
Ich wette, dass es in Summe mehr werden als 1300 Euro
RE: Mündl. Vertrag und mündl. Preisabsprache - was gilt?
Zitat:
Original von honi
Zitat:
Original von Ingo.L
Gleiches mit gleichem vergelten:
Hat er einen unterschrieben Auftrag (für den Mehraufwand) und eine eine unterschriebene Auftragsabnahme, die ein einwandfreie Übernahme der geleisteten Arbeiten bestätigen ? Wenn nicht, lass ihn doch klagen.
Ich wette, dass es in Summe mehr werden als 1300 Euro
Wieso ? Wie beweist der Auftragnehmer denn die Änderung ?
Da er das warscheinlich nicht kann, ist er auch daran interessiert eine vernünftige Lösung (also die Klage zu vermeiden) zu finden.