Unfallschaden Gewerbeverkauf
Brauche mal eine Info. Ich habe ein PKW zur Weiterveräusserung angekauft. Habe einen nicht reparierten Heckschaden leider nicht gesehen da dieser erst bei montierter Heckstoss Stange zu sehen war.
Darf ein Verkäufer ein Unfall verschweigen beim Verkauf von Händler zu Händler ? Im Falle daser dieses auch nicht wusste kann ich ihn haftbar machen?
Im Kaufvertrag ist ja nur Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen.
Es ist ein grosses OPEL AH und der Wagen stand auch für normale´Kunden zu Verkauf.
RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf
Hallo zusammen,
habe bei meinem letzten Unfall gehört, dass man einen Wagen nicht als Unfallwagen angeben muss, wenn er nicht!! auf der Richtbank gewesen ist (Rahmen verzogen->Richtbank).
Wenn er drauf war, muss er als Unfallwagen deklariert werden.
Diese Aussage ist unverbindlich, wie gesagt, nur vom Hörensagen.
LG Manfred
RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf
LOL....das ist hier ist ja wahrlich live aus dem Dilettanten-Stadel.... :rofl:
Marian, ich bewundere deinen Mut, dass hier zu posten...
un was ich an deiner Stelle machen würde:
Die Zeugenaussagen verschriftlichen und einen RA einen bösen Brief schreiben lassen...
und dann 100x wiederholen: Ich bin ein Depp, der wo sein eigenes Geschäft nicht versteht...
und dann dann zu einen IHK Rechtskurs gehen...
RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf
Zitat:
Original von uhrenmaho
Hallo zusammen,
habe bei meinem letzten Unfall gehört, dass man einen Wagen nicht als Unfallwagen angeben muss, wenn er nicht!! auf der Richtbank gewesen ist (Rahmen verzogen->Richtbank).
Wenn er drauf war, muss er als Unfallwagen deklariert werden.
Diese Aussage ist unverbindlich, wie gesagt, nur vom Hörensagen.
LG Manfred
"Nicht mehr unfallfrei" und "Unfallwagen" sind zwei paar Schuhe.
RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf
Zitat:
Original von Mawal
LOL....das ist hier ist ja wahrlich live aus dem Dilettanten-Stadel.... :rofl:
Marian, ich bewundere deinen Mut, dass hier zu posten...
un was ich an deiner Stelle machen würde:
Die Zeugenaussagen verschriftlichen und einen RA einen bösen Brief schreiben lassen...
und dann 100x wiederholen: Ich bin ein Depp, der wo sein eigenes Geschäft nicht versteht...
und dann dann zu einen IHK Rechtskurs gehen...
:op: Verkaufe eigentlich nur Unfallwagen wo auch ersichtlich das Sie verunfallt sind. Dieses gebe ich auch in jedem Vertrag an.
RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf
Schön das der Händler es freiwillig und gleich zurück genommen hat! Manchmal hilft ein Gespräch ;)
RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf
Hat Punkt A: doch wieder mal geholfen :twisted:
RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf
Zitat:
Original von Mostwanted
Zitat:
Original von uhrenmaho
Hallo zusammen,
habe bei meinem letzten Unfall gehört, dass man einen Wagen nicht als Unfallwagen angeben muss, wenn er nicht!! auf der Richtbank gewesen ist (Rahmen verzogen->Richtbank).
Wenn er drauf war, muss er als Unfallwagen deklariert werden.
Diese Aussage ist unverbindlich, wie gesagt, nur vom Hörensagen.
LG Manfred
"Nicht mehr unfallfrei" und "Unfallwagen" sind zwei paar Schuhe.
Gregor, das erklär mir jetzt bitte mal.......ich bin so unbewandert.... ;) :D