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sehr interessant
Mittwoch, 11. Juni 2008, 12:55 Uhr
Internet-Auktionshaus haftet für Plagiate
Wenn im Internet mit gefälschten Produkten gehandelt wird, haftet das Internet-Auktionshaus nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für diese Verletzung von Markenrechten. Das entschied das Karlsruher Gericht (AZ: I ZR 73/05 vom 30. April). Auch wenn das Auktionshaus nicht Anbieter der gefälschten Produkte sei, ermögliche es aber das illegale Angebot. Im vorliegenden Fall waren auf einer Internet-Plattform gefälschte Rolex-Uhren zum Kauf angeboten worden, die sogar als Plagiat gekennzeichnet waren. Die Uhrenfirma hatte daraufhin den Betreiber der Plattform auf Unterlassung verklagt.
Gruss aus Hamburg
Dirk
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Na ja, da bin ich mal gespannt welche Auswirkungen das bei ebay hat :grb: :grb:
Bei Plagiaten ist es aus meiner Sicht völlig logisch ( bei Kennzeichnung)
Aber wer weiß schon ob eine alte Vintage echt oder nicht echt ist :grb:
AUßER NATÜRLICH das Forum :D
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Ein Schritt in die richtige Richtung.
Gruß
Jens