Abmahnung Meta Tags/Suchbegriffe
Moin liebes Forum,
ich habe ein Anliegen an diejenigen Member hier mit Rechtssachverstand.
Ich habe eine Abmahnung bekommen, weil wir auf unserer Seite an einer Stelle einen Suchbegriff verwandt haben, der Markenrechtlich geschützt ist. (Name einer Open Source Software)
Klar - das ist verboten, war reine Dusseligkeit von mir - habe ich aber auch nicht weiter verfolgt, da der Bereich für uns überhaupt keine Bedeutung hat.
Die Web Statistik sag auch aus, dass unsere Seite nie über diesen Suchbegriff gefunden wurde und bei Google wird die Seite bei Eingabe des Suchbegriffes auch nicht angezeigt.
Jetzt sollen wir bei einem angenommenen Streitwert von 10000€ ca. 650€ löhnen.
Natürlich habe ich die Meta Tags sofort entfehrt. Kann man da irgendetwas unternehmen? Lohnt das, dagegen vorzugehen - oder Zähne zusammenbeißen und zahlen.
Mir wiederstrebt es, diese Abmahnsachen auch noch durch Fügung zu unterstützen :motz:
Für Ratschläge wäre ich extrem dankbar. Gerne per PN :jump:
RE: Abmahnung Meta Tags/Suchbegriffe
Zitat Martin -Kermit- :
"Moin liebes Forum,
ich habe ein Anliegen an diejenigen Member hier mit Rechtssachverstand."
Ich kann Dir nicht mit juristischem Sachverstand dienen - wohl aber mit Erfahrungen
hierzulande.
Ab 1990 waren die neuen Bundesländer ein Dorado für glück- und erfolglose Juristen aus
den alten Bundesländern.
Die Anwaltsdichte war bis dato eher gering und somit die Wahrscheinlichkeit einer riesigen Nachfrage gegeben.
Doch es kam ein wenig anders für diese Glücksritter.
Der Ossi an sich streitet nicht so oft wie gewünscht. Der "Maschendrahtzaun"-Streit war eher untypisch.
Große Konzerne haben hier nur "Operetten-Kapitäne" auf den Kommandobrücken, die Entscheidungen fallen an den Stammsitzen - dort gibt es auch lukrative Mandate.
Viele dieser Rechtsanwälte sind schlicht und ergreifend arm, wenn Du deren EK-Steuer-Erklärungen lesen könntest, packt Dich das Mitleid.
So werden sie dann in einer schmuddeligen Grauzone tätig und versuchen sich im Abmahngeschäft.
Sollte in Deinem Falle die IHK bzw. Dein Anwalt zur Zahlung raten, würde ich vorher trotzdem
versuchen, den Preis zu verhandeln.
Für manch "armes Schwein" aus dieser feinen Branche ist ein schneller Hunderter die bessere
Lösung als mehrere Hunderter mit der Ungewissheit eines Rechtsstreites - denn ich gehe davon aus, dass Du nicht wehrlos zahlst.