Hallo,
ich bin gestern in Österreich mit 40 KmH zu schnell geblitzt worden. X(
Weiß jemand von euch, mit welcher Strafe ich rechnen muss??
grüße
Thorsten
Druckbare Version
Hallo,
ich bin gestern in Österreich mit 40 KmH zu schnell geblitzt worden. X(
Weiß jemand von euch, mit welcher Strafe ich rechnen muss??
grüße
Thorsten
Wetter wird ja besser, da macht Radeln Spaß :D
ca. 72 Euro, würd ich sagen;
Glück gehabt. Bei 50 kmh drüber ist der Schein weg...
Oh, ich dacht schon bei 40
Nein, definitiv erst ab 50.
Drumm fahr ich immer 178 ... :D :twisted:
Ist ja noch richtig billig in Ö...
puhh. glück gehabt.. Danke für die schnelle Hilfe
Meine Herren: 40 km/h Freilandstrasse 30 km/ Ortsgebiet ! Drüber ist der Schein weg ! + ab 330 € bi s ca. 2200 € Verwaltungsabgabe ! + 14 Tage Radfahren beim ersten mal !
Gesetzestexte findet man darüber im www da kann man alles genau nachlesen !
Ab 72 Strafe auch im EU Ausland executierbar !
So ist es !
Oder fragt Gertschi !
Schau mal da!
http://www.frag-einen-anwalt.de/Zu-s...d__f25206.html
:D :D :D :D :D :D
Du meinst wohl:Zitat:
Originally posted by weyli
Oder fragt Gertschi !
[/URL]
Oder fragt den Freund vom Gertschi! :D
:rofl:
:rofl:
Ich Schweizer habt immer so nette Ausdrücke für solche bösen Dinge. :DZitat:
Original von weyli
... Verwaltungsabgabe ! ...
@ gertschi so hab ich es eigentlich gemeint !:grb: :D
Definiere bitte wo Du 40 km/h zu schnell warst.
Autobahn?
Schnellstraße?
Bundesstraße ohne Beschränkung?
Bundesstraße mit Beschränkung?
Ortsgebiet?
Wohnstraße?
:ka: :ka:
geblitzt wurde ich im Arlbergtunnel.
von vorne habe ich nichts gesehen nur im Rückspiegel, da war dann so ein rotes Licht!!!
grüße
Zitat:
Original von MBA
Glück gehabt. Bei 50 kmh drüber ist der Schein weg...
Zitat:
Original von Vito
Oh, ich dacht schon bei 40
Zitat:
Original von MBA
Nein, definitiv erst ab 50.
Öhm, ja, öhm ...Zitat:
Original von weyli
Meine Herren: 40 km/h Freilandstrasse 30 km/ Ortsgebiet ! Drüber ist der Schein weg ! + ab 330 € bi s ca. 2200 € Verwaltungsabgabe ! + 14 Tage Radfahren beim ersten mal !
Gesetzestexte findet man darüber im www da kann man alles genau nachlesen !
§ 7 Abs 3 Z 4 iVm § 24ff FSG ...
"die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 50 km/h oder eine Geschwindigkeit von 180 km/h überschritten hat und diese Überschreitung mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde;"
Inklusive Anpassung an diverse 160er Strecken ;)
Ah Danke Harald !
Sorry für die anderen !