Was gilt zu beachten? Die Standarddinger aus dem Netz kenne ich. Sind die okay?
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Was gilt zu beachten? Die Standarddinger aus dem Netz kenne ich. Sind die okay?
Wohnung oder Gewerbe?
Wohnung
Hallo,
Standard aus dem Netz ist ok. Wichtig ist ein aktueller Stand, der die BGH-Rechtsprechung zu Renovierungsturni und -fristen entsprechend der tatsächlichen Abnutzung berücksichtigt.
Bei älteren Mustern mit starren Fristen läufts Du Gefahr, dass die gesamte Klausel bei Auszug für nichtig erklärt wird.
Natürlich nur bei entsprechenden Mieter, ich verstehe zwar bis heute nicht, warum manche erst einen Vertrag unterschreiben und dann im Leistungsfall diskutieren "gilt nicht".
Pacta sunt servanta. :op:
Man kann den Leuten halt immer nur vor den Kopf schauen.
Drum lieber gleich einen aktuellen.
PM mir mal bitte eine E-Mail-Adresse
Nutze die Verträge von "Haus und Grund" auf der Website. Da hast Du die Gewähr, dass sie auf dem aktuellen Stand sind. Gab jedenfalls noch nie Probleme.
http://www2.haus-und-grund.com/mietvertrag.html
Die zweiseitigen Formblätter im Netz oder Schreibwarenhandel sind mir zu dürftig und nicht immer aktuell genug.
Vielen Dank bis hierher :gut:
Hallo Tobias
besser einen frei gestalteten und auch bepsrochenen Mietvertrag nutzen. Am Ende zählt zwar immer das Vertrauen und das Gesetz aber es gibt immer noch Gestaltungsmöglichkeiten. Speziell bei der Renovierung nach Auszug, Untervermietung usw.
Ich würde mich kurz von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen.
(Bei Interesse PN)
Vor allem eine Schufa einholen und die Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate einsehn. Hilfreich auch ein kurzer Anruf beim Vor Vermieter.
Sorry aber das Mietrecht öffnet nicht nur professionellen Mietnomaden Tür und Tor
Die Mieterin kenn ich gut, seit über 20 Jahren. Insofern mach ich mir da keine Sorgen. Auch Mietnomaden würde ich gutsherrlich entsorgen. Mir geht es nur darum, Nebenkosten, Renovierungszyklen etc. richtig und formgerecht festzuhalten.
Wie soll denn der frei gestaltete und besprochene Mietvertrag aussehen? Der Fachanwalt für Mietrecht wird Dir zu einem solchen Vertrag bestimmt nicht raten. Ein aktueller Mietvertrag, wie er zum Beispiel von Haus und Grund angeboten wird, ist hier die sicherste vertragliche Regelung.Zitat:
Original von artbroker
Hallo Tobias
besser einen frei gestalteten und auch bepsrochenen Mietvertrag nutzen. Am Ende zählt zwar immer das Vertrauen und das Gesetz aber es gibt immer noch Gestaltungsmöglichkeiten. Speziell bei der Renovierung nach Auszug, Untervermietung usw.
Ich würde mich kurz von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen.
(Bei Interesse PN)
Vor allem eine Schufa einholen und die Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate einsehn. Hilfreich auch ein kurzer Anruf beim Vor Vermieter.
Sorry aber das Mietrecht öffnet nicht nur professionellen Mietnomaden Tür und Tor
Die Schufa kannst Du nicht einholen, das muss ggf. der Mieter/Interessent machen und sie Dir dann aushändigen.
Wenn ich einen schlechten Mieter loswerden möchte, dann teile ich dem künftigen Vermieter bestimmt nicht mit was für ein "Ei" er sich ins "Nest" holt.
Absolut korrekt - verwenden auch Profis bzw. Hausverwaltungen,Zitat:
Original von kabubasa
Nutze die Verträge von "Haus und Grund" auf der Website. Da hast Du die Gewähr, dass sie auf dem aktuellen Stand sind. Gab jedenfalls noch nie Probleme.
http://www2.haus-und-grund.com/mietvertrag.html
Die zweiseitigen Formblätter im Netz oder Schreibwarenhandel sind mir zu dürftig und nicht immer aktuell genug.
sind immer auf den aktuellen Stand der Rechtssprechnung und
die bekommst noch eine Anleitung für Vermieter mit!
Gruß
Robby
Im Normalfall. Die sicherste Variante ist sicher die, die dir ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungeigentumsrecht macht.Zitat:
Original von kabubasaE
...
Ein aktueller Mietvertrag, wie er zum Beispiel von Haus und Grund angeboten wird, ist hier die sicherste vertragliche Regelung.
....
Die Schufa nützt im Zweifelsfall gar nichts. Kein Negativeintrag bedeutet nicht gleich gute Bonität.
Viel sinnvoller ist:
1. Eine Selbstauskunft verlangen, macht der Mieter dort nämlich falsche Angaben ist das Eingehungsbetrug und er ist sofort fristlos kündbar. Außerdem
2. Gehaltsnachweis und
3. Bankauskunft verlangen, die bekommt der Mieter bei seiner Hausbank.
4. Drei Kaltmieten Kaution (kann der Mieter in drei Raten bezahlen) )oder eine Bankbürgschaft in derselben Höhe verlangen.
5. Und niemals, ich wiederhole niemals Schlüsselübergabe vor Zahlung der ersten Monatsmiete sowie der ersten Kautionsrate.
So sollten sich RTL II-Szenarien vermeiden lassen... ;)
Zitat:
Original von paddy
1. Eine Selbstauskunft verlangen, macht der Mieter dort nämlich falsche Angaben ist das Eingehungsbetrug und er ist sofort fristlos kündbar. Außerdem
Punkt 1 war mir neu und klingt sehr interessant. Was muss bzw. darf in der Selbstauskunft stehen?
Den Standard-MV von HuG kann man als Grundlage nehmen, allerdings handelt es sich hierbei um einen Formularvertrag. Einige dieser Formularklauseln, eben wie der starre Fristenplan bei Schönheitsreparaturen, werden aber vielleicht irgendwann von der Rechtssprechnung als unwirksam erklärt.
Daher würde ich den Vertrag um individuelle Klauseln ergänzen und dies auch kenntlich machen, daß es sich um eine indiduelle Vereinbarung handelt, die mal abgesehen von Sittenwidrigkeit zunächst erstmal gilt.
Z.B.: Ergänzend zu § x vereinbaren die Parteien ausdrücklich, daß ....
Ansonsten unterwirfst Du Dich mit dem Standard-MV aufgrund der weiten Verbreitung der geltenden Rechtssprechung. Je älter der Vertrag dann wird, desto wertloser ist er in der Regel, da das Wohnraummietrecht stark sozial ausgerichtet ist im Gegensatz zum Gewerberaummietrecht, also den Mieter überproportional begünstigt.
Ergänzend zu den Anmerkungen der Vorpostern empfehle ich noch dringend ein Übergabeprotokoll nebst Fotodokumentation, um den Übergabezustand festzuhalten.
Nach Jahren streitet man sich meistens, wie es damals war.
Gruß Thorsten
Für die NK die 2. Betriebskostenverordnung in ihrer aktuellen Fassung als Anlage zum Mietvertrag nebst Bezug im Mietvertrag zur Anlage.Zitat:
Original von Donluigi
Die Mieterin kenn ich gut, seit über 20 Jahren. Insofern mach ich mir da keine Sorgen. Auch Mietnomaden würde ich gutsherrlich entsorgen. Mir geht es nur darum, Nebenkosten, Renovierungszyklen etc. richtig und formgerecht festzuhalten.
Bei selektiv aufgeführten Nebenkosten als Beispiele darfst Du auch nur diese abrechnen.
Mit der 2. BkV nennst Du automatisch alle umlagefähigen NK, die Du allerdings nicht alle abrechnen wirst, da sie z.T. nicht zutreffen (z.B. Kosten für den Hausmeister). Oder Du mußt Dich beruflich neu orientieren :D
Gruß Thorsten
Na denn, vielen Dank! Das hilft mir alles weiter :verneig:
Bei uns ist immer wichtig im Mietvertrag zu erwähnen, dass mit dem vereinbarten Mietzins die Bruttorendite um Prozent X nicht erreicht ist, so hast Du später die Möglichkeit die Miete zu erhöhen. Plus behalte ich mir immer schriftlich "Eigenbedarf" vor. Ob das in Deutschland auch geht entzieht sich meiner Kenntnis.
Ist ja auch neu! :D :D :DZitat:
Original von Mostwanted
Zitat:
Original von paddy
1. Eine Selbstauskunft verlangen, macht der Mieter dort nämlich falsche Angaben ist das Eingehungsbetrug und er ist sofort fristlos kündbar. Außerdem
Punkt 1 war mir neu und klingt sehr interessant. Was muss bzw. darf in der Selbstauskunft stehen?
Dort falsche gemachte Angaben sind eigentlich Betrug; Du wirst aber niemanden wegen Betruges belangen können. :motz:
Die Selbstauskunft dient Dir zum Vergleich mehrerer Mietinteressenten, mehr auch nicht. Dabei musst Du als Vermieter eben davon ausgehen, dass der Inhalt von allen wahrheitsgemäß gemacht wurde.
Rechtlich gesehen ist die Selbstauskunft Müll.
Eben dieser starre Fristenplan wurde von HuG direkt nach der Rechtsprechung in den Formularen korrigiert. :gut: Bei den Onlineverträgen hast Du immer den aktuellen Stand.Zitat:
Original von Unruhstifter
Den Standard-MV von HuG kann man als Grundlage nehmen, allerdings handelt es sich hierbei um einen Formularvertrag. Einige dieser Formularklauseln, eben wie der starre Fristenplan bei Schönheitsreparaturen, werden aber vielleicht irgendwann von der Rechtssprechnung als unwirksam erklärt.
...
@market-research: Trifft in D nicht zu. Mieterhöhungen und Eigenbedarf sind gesetzlich geregelt sofern nicht ohnehin vertraglich vereinbart.
Das ist schlicht falsch. Antwortet ein Mieter auf eine rechtlich zulässige Frage in der Selbstauskunft nicht den Tatsachen entsprechend, kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. kündigen. Darüber hinaus handelt es sich um Betrug, also einen Straftatbestand nach StGB.Zitat:
Original von kabubasa
...
Dort falsche gemachte Angaben sind eigentlich Betrug; Du wirst aber niemanden wegen Betruges belangen können. :motz:
Die Selbstauskunft dient Dir zum Vergleich mehrerer Mietinteressenten, mehr auch nicht. Dabei musst Du als Vermieter eben davon ausgehen, dass der Inhalt von allen wahrheitsgemäß gemacht wurde.
Rechtlich gesehen ist die Selbstauskunft Müll.
Für Detailfragen empfehle ich - wie immer- den Gang zum Fachanwalt.
Angaben zu den Einkommensverhältnissen und ähnliches. Ein Beispiel findest du bei Haus und Grund. Auch hier sollte sichergestellt sein, dass das juristisch auf dem neuesten Stand ist.Zitat:
Original von Mostwanted
Punkt 1 war mir neu und klingt sehr interessant. Was muss bzw. darf in der Selbstauskunft stehen?Zitat:
Original von paddy
1. Eine Selbstauskunft verlangen, macht der Mieter dort nämlich falsche Angaben ist das Eingehungsbetrug und er ist sofort fristlos kündbar. Außerdem