...? :ka:
wer weiß was ? muss man das denn jetzt zahlen oder nicht ? kirchensteuer zahl ich natürlich aber jetzt kommt schon sowas wie ne mahnung :rolleyes: 8o
...? :ka:
wer weiß was ? muss man das denn jetzt zahlen oder nicht ? kirchensteuer zahl ich natürlich aber jetzt kommt schon sowas wie ne mahnung :rolleyes: 8o
Kirchgeld für die Ungläubigen :op:
Bin zum glück Gläubig. :D
hallo,
bei uns in nrw zahlst du evgl. kirchensteuer wenn du mitglied in dem verein bist.
wenn du dich aus der evgl.kirche abgemeldet hast zahlst du halt kirchgeld. ganz einfach für die evgl.kirche ;)
einspruch kannst du beim zuständigem landeskirchenamt einlegen.
grüsse
detlef
http://www.muenchen-evangelisch.de/g...geld-info.html
da siehts so aus als wäre man also verpflichtet...???
weiß es nicht, hör das jetzt zum ersten mal... 8o ???
freunde handeln lt. deren aussagen wie bei GEZ briefen und entsorgen sie einfach, ebenfalls die mahnung...
aber sollte es eine echte pflichtzahlung sein, gibts wohl kein überlegen =(
tja detlef, das scheint hier in bayern wohl alles etwas anders zu sein... :rolleyes: :ka:
Die Bayern treiben Kirchgeld zusätzlich zur Kirchensteuer ein, ist legal und pflicht. Und sie tun so, als sei das alles ganz wichtig. Nur: Es passiert überhaupt nichts, wenn Du's nicht zahlst. Keine Zahlungserinnerung, Mahnung, Mahnbescheid, nichts. Wahrscheinlich sind sie froh, wenn man noch Mitglied in dem Verein ist.
"1. Kirchgeldgläubiger
(1) Kirchgeldgläubiger ist der gemeindliche Sfeuerverband.
Dies ist nach Art. 4 Abs. 2 Satz 1 des staatlichen Kirchensteuergesetzes die Kirchengemeinde..."
Kirchgeldgläubige, was für eine geniale Bezeichnung für die Gemeindegänger. :rofl:
Dafür habt Ihr mindestens einen Feiertag mehr, als wir Hessen :motz:
Zahlt schon, Ihr Hundssäcke ;)
Und mindestens 3 mehr als wir in Niedersachsen!
Was kostet das denn im Jahr? Ist das ebenfalls %ual von der ESt?
Die haben sogar gefühlte 10 Feiertage mehr,
wenn ich mir manchmal so die Sommergebirgsfotos ansehe :motz:
haaaallo hier sind zwar die semmeln aber ausnahmsweise war die frage mal ernst gemeint :D
Ok. jetzt habe ich es gelesen. Nach Einkommen bis zu EUR 100.
Bei uns macht das die Kirchengemeinde selbst. Das nennt sich freiwilliger Kirchenbeitrag und es kommt 1 x im Jahr ein Brief mit einem Überweisungsträger.
Dieses Jahr wurde Geld gesammelt für den Raum mit den Konfirmanden und die Beleuchtung des Kirchturmes.
Wenn ich einen Zweck dahinter sehe dann zahle ich das auch!
Gut, daß diese ganzen Bettelbriefe immer im Dezember kommen, da wird der ganze Mist komplett im Kamin entsorgt.... :D
hab keinen kamin aber ne katze, soll ich bällchen zum spielen machen?
In den rechtlichen Hinweisen stand doch nur drin, dass Gemeindemitglieder der evg. lutherischen Gemeinde zahlen müssen. Wer also nicht Gemeindemitglied ist, zahlt nicht. Für mich simpel.
Hab seit Jahren keine Kirche mehr von Innen gesehen, bin nicht getauft oder mit Jesus verwandt oder verschwägert also gibts auch keine Kohle. Fertisch :bgdev:
Also wenn von zwei Eheleuten einer in der Kirche ist, der andere nicht, und eben der höherverdienende nicht Kirchenmitglied ist, kann die Kirche hierfür ein "besonderes Kirchgeld" berechnen, denn es wird davon ausgegangen, dass man z.B. aus Steuerersparnissgründen aus der Kirche ausgetreten ist.
Nur wenn der in der Kirche verbliebene Partner ausrewichend verdient und dementsprechend viel Kirchensteuer bezahlt wird, wird dieses besondere Kirchgeld nicht erhoben.
Kannst mal danach googeln, Ausweg ist nur, dass der andere Partner auch austritt... :D
Bye
Marko
Muss ich sie also noch mit Gucci-Schühchen oder ähnlichen locken 8o!?Zitat:
Original von Reckel
Ausweg ist nur, dass der andere Partner auch austritt... :D
Bye
Marko
hase, es geht um bayern !!! ;( also, ihr bayern, wer zahlt, wer nicht ? :DZitat:
Original von Reckel
Also wenn von zwei Eheleuten einer in der Kirche ist, der andere nicht, und eben der höherverdienende nicht Kirchenmitglied ist, kann die Kirche hierfür ein "besonderes Kirchgeld" berechnen, denn es wird davon ausgegangen, dass man z.B. aus Steuerersparnissgründen aus der Kirche ausgetreten ist.
Nur wenn der in der Kirche verbliebene Partner ausrewichend verdient und dementsprechend viel Kirchensteuer bezahlt wird, wird dieses besondere Kirchgeld nicht erhoben.
Kannst mal danach googeln, Ausweg ist nur, dass der andere Partner auch austritt... :D
Bye
Marko
erklärt mir bitte vor allem was bei letzterem passiert :D :D :D
Kirchensteuer ist abhängig von der Lohnsteuer. Kirchensteuer habe ich daher nicht zu zahlen, auch ohne Kirchenaustritt. http://smiliestation.de/smileys/Engel/43.gifZitat:
Original von watchman
also, ihr bayern, wer zahlt, wer nicht ? :D
erklärt mir bitte vor allem was bei letzterem passiert :D :D :D
Allerdings gibt es da noch das bayerische Kirchgeld. Da habe ich das "für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehende Einkommen" so bemessen, dass ich pro Jahr 5,- Euro zu überweisen habe. Die überweise ich, und gut ist. ;)
Nach den Uhren und der Stiefelsammlung meiner Frau bleibt aber auch wirkilich nicht viel für den "Lebensunterhalt" übrig. :D
du arme sau du :D :D :D ;)