Rechtsfrage Nachbar / Gartenhecke...
Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, ich kenn jemanden, der hat riesen Trottel als Nachbarn. :D
Diese haben selbst einen Brief geschrieben und bei meinen Bekannten eingeworfen, mit der Ansage, dass eine kleine Hecke auf 1,80 gekürzt werden müsse mit einer Frist von 14 Tagen.
Rechtlich ist es so, dass die Hecken wohl nur 1,80 hoch sein müssten nach § 12 Nachbarschaftsschutzgesetz.
Nach der Frist, kam nun ein Brief von einem Anwalt, der wohl sonst nicht viel zu tun hat, mit der Aufforderung, die Hecke zu schneiden und Kosten in Höhe von 120 Euro zu bezahlen. Streitwert 750 Euro.
Nach dem Brief wurde die Hecke sofort gekürzt. Die Hecke, so ein Tuja Ding, war auch nur an den Spitzen zu hoch, der dichte Teil sicher unter 1,80...
Nun die kurze Frage...
Wie dreht man es, die RA-Kosten nicht zu bezahlen?
Es geht hier nicht ums Geld sondern um die Erniedrigung mit der Zahlung, da meine Bekannten nix getan haben, außer sich nicht täglich um die an den Spitzen vielleicht 5-15cm zu hohe Hecke zu kümmern...diese ist ja gekürzt jetzt.
Können wir sagen, den ersten direkten Brief der Nachbarn, der nur eingeworfen wurde, nie erhalten zu haben?? Oder dass die kleine Tochter diesen weggeworfen hat, weil diese auch von den Nachbarn immer getriezt wurde???
Vereidigt würden wir das natürlich nie sagen aber dem RA natürlich sofort :D
Und müssen wir dem Schreiben des RA schriftlich antworten. Kann ich mir nicht vorstellen. Die Tippse wollte meinen Bekannten nämlich abweisen. Aber wer kann uns zwingen, das schriftlich zu machen??
Fotos dürften die Deppen sicher gemacht haben, von der zu hohen Hecke...meine Bekannten wollten die Hecke auch schneiden, nur nicht innerhalb 2 Wochen...
Vielen Dank!!!
Manuel
RE: Rechtsfrage Nachbar / Gartenhecke...
:grb:Also, ich bin kein Rechtsanwalt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jeder einen Rechtsanwalt bei der kleinsten Verfehlung beauftragen und die Kosten den Gegner drauf drücken kann. Das kann es nicht sein, denn in diesem Fall habe ich keinen Rechtsanwalt beauftragt, also bezahle ich ihn auch nicht. Wenn Rechtsschutz vorhanden, diesen sofort einschalten.
LG Manfred
RE: Rechtsfrage Nachbar / Gartenhecke...
Was überlegt Ihr denn weiter wenn der Anwalt schon mit dem Zaunpfahl gewunken hat:
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den Ärger versteh ich schon. Über so manchen Berufskollegen kann ich nur den Kopf schütteln, aber die Not treibt wohl seltsame Blüten.
Haben der Nachbar oder der Anwalt die Briefe per Einschreiben geschickt ? Nein ? wo soll dann die rechtliche Anspruchsgrundlage für das Anwaltshonorar sein ? Euer Bekannter ist doch sicher freiwillig seiner Pflicht gem. § 12 Nachbarschaftsgesetz nachgekommen, als ordentlicher teutscher Staatsbürger, oder ? Dann gibts auch keinen Kostenerstattungsanspruch.......manchmal hilft halt nur die Nummer auf Doof ......
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Problem gelöst :-)