Zitat:
Original von OrangeHand
Danke für die Tipps :gut:
Es scheint mir, als könne man sich nicht wirkungsvoll wehren, da es im zweifelsfall immer ein "versehentlicher Einwurf" gewesen sein wird. Gegen solche Ausreisser in der Verteilung gibt es keinen Unterlassungsanspruch. =(
"Den Wunsch, keine Haushaltwerbung zu erhalten, werden sowohl das werbende Unternehmen als auch die Verteilfirma respektieren. Wird dieser Wunsch jedoch nur in Ausnahmefällen nicht beachtet, sollten Sie "ein Auge zudrücken", da dieser versehentlicher Einwurf von Prospekten nicht zu einem Unterlassungsanspruch führt." Aus: direktmarketing-info.de
Es reduziert sich um ca. 70% ( bei mir jedenfalls)