Hallo,
sitze gerade bei dem Bombenwetter über meiner EKSt-Erklärung. =(
Kann ich bei Einkünften aus Vermietung die Kabelgebühren, die ich für die vermietete Wohnung bezahle, als Ausgaben in der EKSt-Erklärung ansetzen?
Danke.
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Hallo,
sitze gerade bei dem Bombenwetter über meiner EKSt-Erklärung. =(
Kann ich bei Einkünften aus Vermietung die Kabelgebühren, die ich für die vermietete Wohnung bezahle, als Ausgaben in der EKSt-Erklärung ansetzen?
Danke.
ja...aber nur wenn du diese Gebühren nicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegst...
Natürlich
der Begriff Werbungskosten ist zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Einnahmen zu verstehen.
Auf deutsch alles was dir um Rahmen der EInkünfteerzielung anfällt ist absetzbar.
genau so und nicht andersZitat:
Original von leonifelix
Natürlich
der Begriff Werbungskosten ist zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Einnahmen zu verstehen.
Auf deutsch alles was dir um Rahmen der EInkünfteerzielung anfällt ist absetzbar.
Danke.
Na dann trag ichs mal ein. Mindert die Nachzahlung etwas. ;(
Gibt's dann auch eine Möglichkeit den Pkw abzusetzen?Zitat:
Original von leonifelix
Natürlich
der Begriff Werbungskosten ist zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Einnahmen zu verstehen.
Auf deutsch alles was dir um Rahmen der EInkünfteerzielung anfällt ist absetzbar.
Ist doch irgendwie nicht gerecht, dass Gewerbetreibende die Kosten (z.B. Leasing) absetzen können und Vermieter nicht.
Du kannst Fahrten zum vermieteten Objekt einzeln erfassen und per km-Pauschale als werbungskosten abrechnen.
Bye
Marko
natürlich auch (gerade) dann, nicht vergessen, die umlage korrespondierend als einnahme anzusetzen.Zitat:
Original von Mawal
ja...aber nur wenn du diese Gebühren nicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegst...