Der Neue - Frage zum Zoll
Hallo,
ich bin neu hier, habe aber schon einige Zeit Spaß an Uhren. Ich habe eine Omega De Ville Coaxial mit
Gangreseveanzeige und möchte mir nun eine Submariner oder Seadweller zulegen. Die Uhren für das holde Weib habe ich mal nicht mitgezählt.
Nun meine Frage zur vielgeführten Zolldiskussion: Wer muß wem einen Zollverstoß nachweisen? Kann ein Zollbeamter in der
Fußgängerzone Leute anhalten, sich die Schuhe zeigen lassen und dann: "Aha , made ich China, Zolleinfuhrbeleg?". "Ja," stammele ich,
"die habe ich vor acht Jahren bei Karstadt gekauft". "So? Kaufquittung?" "Habe ich nicht" Zöllner: "Das macht EUR 90,-- inkl. Strafe".
Kann das so passieren? Analog zu Uhren?
Oder leicht abgewandelt: "So, Kaufquittung?" "Ja, habe ich!" Zöllner: "Ich unterstelle, das Karstadt die Schuhe geschmuggelt hat, nachzahlen bitte"
Kann das so passieren? Analog zu Uhren? Denn auch bei Uhren kann ich ja den Kauf in Deutschland in der Regel nachweisen, auch wenn die Papiere einen Stempel aus einem Nicht-EU-Land haben.
Ein kleiner, zum Thema passender, Exkurs: Ich war vor 4 Jahren in Hong-Kong und finde bei einem Uhrenhändler, nicht Konzessionär, eine Daytona mit Papieren aus Hamburg. Hätte ich die Uhr gekauft und über die Grenze gebracht, wäre das auch geschmuggelt. Was dann? Das hieße, ich müßte für jeden erdenklichen Artikel immer lückenlos nachweisen können welchen Weg die Ware in meine Hand genommen hat. Das kann doch nicht sein, oder? Woher will ich wissen, daß die Uhr mit deutschen Papieren nicht vorher Exportiert und wieder ins Land geschmuggelt wurde.
Ich habe gesehen, daß es hier ein paar Experten gibt. Vielleicht kann ja jemand Licht ins Dunkel bringen.
Bitte entschuldigt, wenn es der falsche Thread ist, aber Off-Topic wäre ja auch nicht so richtig.
RE: Der Neue - Frage zum Zoll
Hallo Peter und herzlich Willkommen!! :))
Die Frage ist absolut hier richtig und wäre interessant geklärt zu werden, spez. das Beispiel mit der Hamburger-Daytona in Hong-Kong!
Falls man mit so einer Uhr in D am Zoll jemals angesprochen wird,hat man so denke ich immer gute Karten mit nem Dt. Zertifikat.
Aber genaue Aufklärung tut not! ;)
RE: Der Neue - Frage zum Zoll
Über die Thematik wurde hier schon viel spekuliert, einige Erfahrungen wurden berichtet und es wurde einiges orakelt. Fazit: keiner weiß nix genaues und die Duskussion wird durch endlose Wiederholung nicht spannender oder klarer.
Wende Dich an:
Zoll-Infocenter
Tel.: 069/469976-00
Fax: 069/469976-99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de
THEORETISCH brauchst Du für alles was die EU verläßt und danach wieder in die Eu eingefürht wird und teuerer als 175 oder 185 Euro ist ein vorher zu deklariendes Formular "Rückwarenregelung INF 3".
Auszug aus der Zollseite:
Frage:
Auf meiner nächsten Urlaubsreise nehme ich meine umfangreiche Fotoausrüstung und meine neue Videokamera mit. Außerdem trage ich immer eine Armbanduhr, die vergleichsweise wertvoll ist. Wie kann ich bei meiner Rückreise nach Deutschland beweisen, dass ich diese Gegenstände nicht im Ausland, sondern in Deutschland gekauft habe?
Antwort:
Es kommt sehr häufig vor, dass der von Ihnen angesprochene Warenkreis nur vorübergehend aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt werden soll. Derartige Waren sind bei ihrer Wiedereinfuhr zwar grundsätzlich zollpflichtig, sie können aber als so genannte "Rückwaren" einfuhrabgabenfrei belassen werden, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass sie mit den seinerzeit ausgeführten Waren identisch sind. Dieser Nachweis kann durch ein so genanntes Auskunftsblatt "Rückwarenregelung INF 3", das vor der Ausfuhr der Waren bei jeder Zollstelle in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden kann und dessen Ausstellung kostenlos ist, erbracht werden.
In dem Formular INF 3 sind die Waren so genau zu beschreiben, dass sie bei ihrer Wiedereinfuhr zweifelsfrei wiedererkannt werden, z.B. durch Angabe von Typenbezeichnungen, Seriennummern oder ähnlichen Merkmalen. Die Angaben werden durch die Zollstelle mit den Angaben auf den Gegenständen verglichen und bestätigt. Man nennt das die "Nämlichkeitssicherung". Eventuell kann zur Nämlichkeitssicherung auch eine Zollplombe angelegt oder eine Fotografie beigefügt werden. Bei umfangreichen Warenbeschreibungen oder bei vielen einzelnen Produkten ist es sinnvoll, eine Liste (3-fach) der in Frage kommenden Gegenstände zu erstellen, damit diese Listen nur noch mit den Seiten des Formulars zusammengeheftet werden müssen.
Wie das danach in der Praxis aussieht und kontrolliert wird ist dann eine andere Sache.
@MODS
Macht doch mal einen CLASSIS: ZOLL, dann muss es nicht jedesmal neu erklärt werden.