Original von newharry
Zitat:
Original von Andreas
Das geht nicht, das es rechtlich, geschützte Eigentumsdelikte und Sachbeschädigungsdelikte gibt.... :op:.....aber bin halt kein Jurist und man müsste sich den Rechtsweg mal überlegen, damit das mal im Sinne der Verbraucher geklärt wäre, auf was man sich da als Kunde einlässt.....
Ohne Dir Böses zu wollen: Das merkt man :D
Nein , im Ernst ... die Sache ist schon ein wenig komplexer ... und mit Begriffen wie Eigentumsdelikt, Sachbeschädigungsdelikt kommst Du hier nicht weit ... auch Argumente wie Tritium gegen Tritium sind nur "moralisch" zu rechtfertigen, wohl aber kaum juristisch ...
Eine eingehende Erörterung würde wohl den Rahmen hier sprengen ... aber als Denkanstoß zu Deiner Argumentationsrichtung möchte ich ganz einfach auf einen Grundsatz hinweisen: Vertragsfreiheit! Und inwieweit diese aus Konsumentenschutzgründen eingeschränkt werden kann, darüber kann man lange diskutieren ... aber jedenfalls nicht gleich vom Gegenteil ausgehen, wie Du das Deiner Argumentation zugrunde zu legen scheinst ;)