RE: Alte (Veteranen) LKW's
Zitat:
Original von Submaniac
So, ich muß mir Luft machen. Ich hab soooooooooonen Hals.
In Wien gilt ab dem 1.1 2008 ein Faheverbot für alle LKW welche vor dem 1.1.1992 erstmals zugelassen wurden! -> Landesgesetzblatt #47/2005 §5 Ziffer 1.
Es sind keine Ausnahmen für Oldtimer oder Gewichtsbeschränkungen vorgesehen. Das Verbot gilt also auch für FiskalLKW! (Sind PKW's die als LKW zugelassen wurden. Diese kann man steuerlich absetzen.)
Es gilt die Eintragung im Zulassungsschein unter Punkt J "Lastkraftwagen" unabhängig von allen anderen Einträgen (z.B. A4 Verwendungsbestimmung). Es gibt auch keine Einschränkungen in Bezug auf Treibstoff oder Abgasnormen.(Also auch benzinbetriebene Fahrzeuge).
Das Fahrverbot gilt somit für alle angefangen vom 'Ford Model T' über den 2CV Kasten bis zu 50er Jahre Pickups sowie VW Tranporter/Pritsche und Pinzgauer.
Grund sind das Immisonsschutzgesetz und die Feinstaubverordnung.
In den Medien hört man dazu garnix, Verkehrsclubs streiten lieber um dubiose Geländewagengefahren wo nix dabei herausschaut.
Ich wohne glücklicherweise nicht in Wien, aber es ist nur eine Frage der Zeit bis Restösterreich nachziehen wird.
Übrig bleiben jene, die sich dem Erhalt alter Fahrzeuge verschrieben haben, die sich auch vielleicht einen Traum erfüllt haben oder die mit neumodernem Glump nix anfangen können.
Und 1992 ist gerademal 15 Jahre her.
Die die von der Straße runter sollen, die Stinker aus dem Ostblock, die kriegen sie ohnehin nicht.
kann ich mir so auch nicht vorstellen. der handwerker oder händler darf dann mit 'nem 91er T4 Pritsche keine ware mehr ausliefern ??
ehrlich gesagt halte ich das für schwachsinn.....und nicht durchführbar
RE: Alte (Veteranen) LKW's
Zitat:
Original von orange
kann ich mir so auch nicht vorstellen. der handwerker oder händler darf dann mit 'nem 91er T4 Pritsche keine ware mehr ausliefern ??
ehrlich gesagt halte ich das für schwachsinn.....und nicht durchführbar
Die gewerbliche Nutzung bleibt erlaubt, Privatfahrten sind verboten.
Also, der Arbeiter, welcher mit der Firmenpritsche nach der Hacke abends nach Hause unterwegs ist fährt dann schon illegal.