Zitat:
Original von Flying Spur
Am besten wäre es, wenn Deine Freundin gar nicht Mietvertragspartei wäre, sondern nur Untermieterin bei einem anderen WG Teil.
Auch muss niemand einen neuen Vertrag schließen, wenn er nicht will.
Vielleicht ist der Spinatwachtel auch damit gedient, wenn Deine Freundin einen Nachmieter auftreibt, dann ginge es wohl schnell (einen Anspruch darauf, dass diese Parteien sich dann einig werden hst Du aber nicht)
Sonst wird man wohl an der Frist des § 542 iVm § § 573 "hängen", es sei denn man kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung finden (§ 543), was schwer werden könnte (oder Deine Freundin zahlt keine Miete mehr und LÄSST sich kündigen, was aber wohl keine optimallösung ist...)
Danke, so ähnlich habe ich das auch gedacht...