Nebenkostenabrechnung - ein leidiges Thema
Hallo liebes Forum,
strittige Nebenkostenabrechnung - wer kennt das nicht? Gerade heute steht wieder in der Zeitung, dass ca. jede 2. in Deutschland falsch ist.
Hier mein Fall, vielleicht kann ja jemand was Erhellendes beitragen:
Ich bin mit meiner Freundin im Juli 06 zusammengezogen. Es geht um ihre alte Wohnung.
Dort wurde bis jetzt (6 1/2 Monate nach Auszug) noch keine NK Abrechnung vorgenommen. Aber nicht nur für die ersten 6 Monate in 2006, auch 2005 fehlt komplett. Und von 2004 sogar auch noch ein paar Monate! Aber immer schön 80,- Euro Nebenkostenvorauszahlung kassiert...
Desweiteren hat der Vermieter bis jetzt die Hälfte der Kaution einbehalten, für eventuelle Nachforderungen.
Das da etwas nicht stimmen kann, ist mir klar. Doch wie sollen wir weiter vorgehen? Mieterverein oder gleich zum Anwalt? Auch um eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter zu erreichen, müssten wir erst einmal wissen, auf was wir überhaupt konkret pochen können.
Der Vermieterin (alte Frau, die Abrechung macht ihre Tochter in ihrem Namen) möchte ich keinen Vorsatz unterstellen, wohl aber Unwissenheit. So waren die Abrechnungen vor 2004 teils handschriftlich (März würde sich an seinen Bierdeckel erinnert fühlen) und noch nicht mal mit einem genauen Abrechnungszeitraum gekennzeichnet.
Gibt es beim Anwalt so etwas wie eine "Vorberatung" zum Festpreis? Habe leider null Ahnung...
Wäre schön, wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet!
RE: Nebenkostenabrechnung - ein leidiges Thema
Zitat:
Original von X-E-L-O-RDas da etwas nicht stimmen kann, ist mir klar. Doch wie sollen wir weiter vorgehen? Mieterverein oder gleich zum Anwalt?
Zuerst einmal in "Verzug" setzen.
Das heißt die ausstehenden Nebenkostenabrechnungen, sowie die Kaution mit Frist von 14 Tagen per Übergabeeinschreiben einfordern. Kautionen dürfen soweit ich weiß maximal 6 Monate zurückgehalten werden.
Damit hast du schon mal den Weg für alles weitere geebnet.
So wie sich das alles liest, wird die Frist wahrscheinlich nicht eingehalten, oder die Abrechnung fehlerhaft erstellt. Dann kannst du immer noch Hilfe von Fachleuten einholen. Um einen eventuellen finanziellen Schaden für die Vermieterin so gering wie möglich zu halten bietet es sich an zum Mieterverein statt zum Anwalt zu gehen.
Gruß
Holger
RE: Nebenkostenabrechnung - ein leidiges Thema
...das ist mal wieder so'ne Kraut und Rüben Mail.... :D
lass mal sortieren
1. Thema Nebenkostenabrechnung
zu 1. Ansprüche des Vermieters bis 2005 inklusive sind verjährt.
Für 2006 schuldet der Vermieter die Abrechnung spätestentens bis 31.12.2007
Du kannst auf eine Erstellung der Abrechnung für 2004 und 2005 klagen.
Wenn die Abrechnung 2004 unvollständig war und du dies nicht binnen 4 Wochen mioert hast, gilt sie als von dir anerjkannt.
2. Thema Kaution
...muss nach 6 Monaten ausgezahlt werden. Die Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Auszugs in der Regel noch eine Heiz- und Betriebskostenabrechnung aussteht, berechtigt den Vermieter nicht dazu, bis zur Schlussabrechnung die gesamte Kaution einzubehalten. Höchstens einen gewissen Teil davon, der vergangenen Nachzahlungsforderungen entspricht.
Mein Tipp: Geh zu Mieterverein lass dich beraten und und geh dann zum Vermieter und einige dich...