juris: weitergabe pers. daten
hi an alle juristen!
ein dienstleister hat versehendlich eine rechnung an mich per email an eine falsche adresse geschickt und den fehler über 1 monat nicht gemerk.
kein schaden, aber kann ich dagegen begründet irgendwo beschwerde einlegen.
in Ö gibts da die datenschutzkommision. ist die weitergabe pers. daten an unbet. dritte irgendwie in § verboten?
RE: juris: weitergabe pers. daten
Hallo, wenn es kein Vorsatz war (unwahrscheinlich) gibt es nur noch die Möglichkeit gegen ihn vorzugehen, wenn er die im Verkehr übliche Sorgfaltspflicht verletzt hat, dies ist aber immer eine Einzelfallwürdigung. Fraglich ist aber selbst dann, was willst Du erreichen.
Mein Vorschlag, Dienstleister wechseln!