Uhrenkauf; besser Rechnung oder Quittung?
Hallo,
muß/sollte ich als Privatperson eigentlich darauf achten, dass mir mein Konzi eine Rechnung mitgibt, wenn ich bei ihm eine Uhr gekauft habe?
Oder reicht auch eine Quittung?
Was wäre von Vorteil/Nachteil, wenn ich die Uhr später verkaufen möchte?
Oder ist das egal?
fragt
Markus
RE: Uhrenkauf; besser Rechnung oder Quittung?
Da Du sie eh nicht absetzten kannst und der Garantienachweis über Zerti läuft ist es egal...willst ja auch nicht Deine EK Preise offenlegen beim Weiterverkauf :-)
RE: Uhrenkauf; besser Rechnung oder Quittung?
Der Kassenzettel / Kreditkartenbeleg langt doch, wozu noch ne Re schreiben lassen....
RE: Uhrenkauf; besser Rechnung oder Quittung?
Zitat:
Original von Mostwanted
Da Du sie eh nicht absetzten kannst und der Garantienachweis über Zerti läuft ist es egal...willst ja auch nicht Deine EK Preise offenlegen beim Weiterverkauf :-)
Das verstehe ich nicht? :grb:
@ all,
danke für die Antworten.
Ich dachte ein schriflichewr Nachweis Rechnung/Quittung ist deshalb wichtig, damit ich beweisen kann, dass die Uhr mir gehört.
Desweiteren verlangt die Versicherung doch bestimmt etwas schriftliches. Oder wenn ich bei der Bank einen Pfand hinterlegen möchte. ich glaube das nennt man Rembourtskredit oder so ähnlich :oops:
RE: Uhrenkauf; besser Rechnung oder Quittung?
Zitat:
Original von Bergmann
Zitat:
Original von Mostwanted
Da Du sie eh nicht absetzten kannst und der Garantienachweis über Zerti läuft ist es egal...willst ja auch nicht Deine EK Preise offenlegen beim Weiterverkauf :-)
Das verstehe ich nicht? :grb:
@ all,
danke für die Antworten.
Ich dachte ein schriflichewr Nachweis Rechnung/Quittung ist deshalb wichtig, damit ich beweisen kann, dass die Uhr mir gehört.
Desweiteren verlangt die Versicherung doch bestimmt etwas schriftliches. Oder wenn ich bei der Bank einen Pfand hinterlegen möchte. ich glaube das nennt man Rembourtskredit oder so ähnlich :oops:
Für die Frage in Bezug auf Versicherungen ist es egal ob du eine bescheinigte Rechnung oder eine Quittung vorlegst. Hauptsache du hast eines von Beiden.
Der quittierte Kaufbetrag oder bescheinigte Rechnungsbetrag ist auch egal, da der UVP als Zeitwert mit auf dem Beleg steht. Welchen Preis du letztendlich dann im bescheinigten Rechnungbetrag oder Quittungbeleg letztendlich bezahlt hast ist auch schnuppe, da die Vericherer nicht von deinem Verhandlungsgeschick profitieren und der Wiederbeschaffungswert wohl meist über die Jahre höher ist, den sie ersetzen....
Aber das klärt dein Vers.-Makler alles für dich ab.....
Wenn du bei der Bank etwas als Sicherheit erbringen musst, hilft dir der Kaufbeleg nur als Eigentumsnachweis, der Zahlwert ist uninteressant. Ein Gutachten wird meist von Geldinstituten verlangt, ähnlich wie bei den Pfandleihen, wird ein Wert ermittelt, der unter dem tatsächlichen Wert liegt. Siehe Beleihungswert z.B.: bei Immobilien im Verhältnis zum Verkehrswert usw.......so wenig können Sicherheiten wert sein...
Wobei es bei Pfandhäusern noch etwas anders abläuft, da sie bei nicht Schuldbegleichung, die erziehlte Verkaufsgewinne der Pfandsache an der Eigentümer abführen müssen....anderes Thema...
Gruß Andreas
RE: Uhrenkauf; besser Rechnung oder Quittung?
Zitat:
Original von Andreas
....
Für die Frage in Bezug auf Versicherungen ist es egal ob du eine bescheinigte Rechnung oder eine Quittung vorlegst. Hauptsache du hast eines von Beiden.
.....Gruß Andreas
Was ist dann, wenn ich keines von beiden habe, weil ich von einem Privatmann gekauft habe?
Gruß
Andreas