Zitat:
Original von Dandy
Frage ich mich auch ...
ich sehe nämlich in jedem Unterforum den gleichen Thread :bgdev:
Zu Deiner Frage ... da war doch was mit neuen Garantie- bzw. Gewährleistungsrichtlinien. Von wegen der VK muß bei einem Fehler (Mangel), welcher innerhalb 6 Mon. nach Kauf auftritt (festgestellt wird), belegn daß der Fehler bei Auslieferung nicht bestanden oder auf seine Kosten eine Nachbesserung durchführen. Das ist jetzt sicher ziemlich laienhaft ausgedrückt, trifft aber den gist. Ist auch nicht mein Gebiet, in dieser Hinsicht sei mir also verziehen.
Als Nebenbemerkung ... läuft ein neuer Chronometer (entsprechend konstant und nach gegebener einlaufzeit) nicht innerhalb der Chronometernorm, ist dies sicher als einer Behebung bedürftiger Mangel einzustufen.
all the best
timo
garantie ungleich gewährleistung